Zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag: NGG for­dert Lohngerechtigkeit

Der Groß­teil aller ober­frän­ki­schen Teil­zeit-Jobs ist in Frauenhand

Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit? Davon ist ein Groß­teil der arbei­ten­den Frau­en im Raum Ober­fran­ken weit ent­fernt. Zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag am 8. März for­dert die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG), mehr für die Lohn­ge­rech­tig­keit zwi­schen den Geschlech­tern zu tun. Nach Anga­ben des Sta­ti­sti­schen Bun­des­amts ver­die­nen Frau­en im Schnitt für die­sel­be Tätig­keit noch immer sie­ben Pro­zent weni­ger als Män­ner – ande­re Fak­to­ren wie nied­ri­ge­re Arbeits­zei­ten nicht mit­ge­rech­net. Nach Ein­schät­zung von NGG-Geschäfts­füh­rer Micha­el Grundl ist die­ser rei­ne „Gen­der Pay Gap“ in vie­len Bran­chen sogar noch deut­lich größer.

„Frau­en bekom­men aber nicht nur einen gerin­ge­ren Stun­den­lohn. Sie arbei­ten auch noch über­durch­schnitt­lich oft in pre­kä­ren Jobs“, betont Grundl. So waren nach einer Stu­die der Hans-Böck­ler-Stif­tung zuletzt ca. 80 Pro­zent aller Teil­zeit-Beschäf­tig­ten in Ober­fran­ken weib­lich. Und auch bei den Mini­jobs ist der Frau­en­an­teil dort mit ca. 60 Pro­zent hoch. Grundl: „Die Fol­gen davon bekom­men vie­le Frau­en spä­te­stens im Ren­ten­al­ter zu spü­ren. Wegen nied­ri­ger Ein­künf­te und Unter­bre­chun­gen im Erwerbs­le­ben sind weib­li­che Beschäf­tig­te beson­ders oft von Armuts­ren­ten betrof­fen und dann auf Stüt­ze vom Staat ange­wie­sen. Aber auch bei Arbeits­lo­sig­keit oder nach einer Schei­dung steht ein Groß­teil der Frau­en mit lee­ren Hän­den da.“ Das Modell des männ­li­chen Haupt­ver­die­ners sei wei­ter­hin stark ver­brei­tet – und damit die finan­zi­el­le Abhän­gig­keit der Frau­en. Die­se tra­gen laut einer neu­en OECD-Unter­su­chung in Deutsch­land gera­de ein­mal 22,4 Pro­zent zum Fami­li­en­ein­kom­men bei.

Die NGG Ober­fran­ken sieht drin­gen­den Hand­lungs­be­darf bei der Poli­tik. „Das geplan­te Gesetz zur Lohn­trans­pa­renz reicht nicht aus“, sagt Grundl. Denn der indi­vi­du­el­le Anspruch dar­auf zu erfah­ren, was Män­ner in ver­gleich­ba­ren Tätig­kei­ten im Durch­schnitt ver­die­nen, soll danach auf Unter­neh­men mit mehr als 200 Beschäf­tig­ten beschränkt blei­ben. „Für den Groß­teil der ober­frän­ki­schen Hotels, Gast­stät­ten oder Bäcke­rei­en greift das Gesetz damit zu kurz“, so der Gewerk­schaf­ter. Nötig sei statt­des­sen ein ver­brief­tes Recht auf die glei­che Bezah­lung für die glei­che Tätig­keit. „Mann oder Frau – die­ser Unter­scheid darf in einer moder­nen Arbeits­welt kei­ne Rol­le mehr spielen.“