Faschings­bi­lanz der Ober­frän­ki­schen Polizei

Symbolbild Polizei

Nach der „när­ri­schen Zeit“ zieht die Ober­frän­ki­sche Poli­zei Bilanz. Trotz der Ankün­di­gung ver­stärk­ter Kon­trol­len lie­ßen sich ein­zel­ne Unbe­lehr­ba­re nicht abhal­ten, betrun­ken oder unter Dro­gen­ein­fluss mit ihren Fahr­zeu­gen am Stra­ßen­ver­kehr teilzunehmen.

In der Zeit vom 23. Febru­ar bis zum 1. März tra­fen die ein­ge­setz­ten Poli­zi­sten ins­ge­samt 19 alko­ho­li­sier­te und zwölf unter Dro­gen­ein­fluss ste­hen­de Auto­fah­rer an. Bei neun der Alko­hol­sün­der lag der Alko­hol­wert über 1,1 Pro­mil­le, wes­halb sie eine Blut­ent­nah­me über sich erge­hen las­sen und ihren Füh­rer­schein an Ort und Stel­le abge­ben muss­ten. Dazu kom­men ein Straf­ver­fah­ren und meh­re­re Punk­te in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei. Genau­so erging es zwei Dro­gen­kon­su­men­ten, deren Aus­fall­erschei­nun­gen zu einer abso­lu­ten Fahr­un­taug­lich­keit führ­ten. Die übri­gen Fah­rer erwar­tet ein Buß­geld­be­scheid mit Fahr­ver­bot und Punk­te in der Verkehrssünderkartei.

Weni­ger Verkehrsunfälle

Die Zah­len der Ver­kehrs­un­fäl­le in der Faschings­zeit, die auf den Ein­fluss von Alko­hol und Dro­gen zurück­zu­füh­ren sind, erfuh­ren erfreu­li­cher­wei­se einen Rück­gang auf ledig­lich zwei.

Dass Alko­hol­fahr­ten kei­ne rei­ne Män­ner­do­mä­ne sind, bewie­sen am Rosen­mon­tag und Faschings­diens­tag zwei Auto­fah­re­rin­nen in Bay­reuth. Beam­te stell­ten bei ihnen Alko­hol­wer­te von jeweils über zwei Pro­mil­le fest. Auch sie trifft die Här­te des Geset­zes mit dem Ver­lust des Füh­rer­scheins und einer gehö­ri­gen Geldstrafe.

Auch über die Faschings­ta­ge hin­aus wird die Ober­frän­ki­sche Poli­zei ins­be­son­de­re betrun­ke­ne Fahr­zeug­füh­rer aus dem Ver­kehr ziehen.