Bay­reu­ther Älte­sten­aus­schuss dis­ku­tiert Richt­li­nie zur Wahl­wer­bung und ‑pla­ka­tie­rung

Die Bun­des­tags­wahl am 24. Sep­tem­ber die­ses Jah­res wirft ihre Schat­ten vor­aus: Der Älte­sten­aus­schuss des Stadt­rats wird sich in sei­ner näch­sten Sit­zung am kom­men­den Mon­tag, 20. Febru­ar, mit dem Erlass einer Richt­li­nie zur Wahl­pla­ka­tie­rung und Wahl­wer­bung im Stadt­ge­biet befassen.

Bereits jetzt lie­gen beim Amt für öffent­li­che Ord­nung Anfra­gen mit Blick auf Wahl­wer­bung anläss­lich der Bun­des­tags­wahl vor. Hier­zu kann die Ver­wal­tung jedoch noch kei­ne ver­bind­li­chen Aus­sa­gen machen, da die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren im Vor­feld der­ar­ti­ger Urnen­gän­ge abge­schlos­se­ne Par­tei­en­ver­ein­ba­rung noch nicht vor­liegt. Grund: Erst Ende Juli wer­den auf­grund der vom Gesetz­ge­ber fest­ge­leg­ten Fri­sten die zur Bun­des­tags­wahl zuge­las­se­nen Par­tei­en end­gül­tig fest­ste­hen. Für eine Par­tei­en­ver­ein­ba­rung könn­te es daher erst im Feri­en­aus­schuss des Stadt­rats im August grü­nes Licht geben, was für die Bun­des­tags­wahl am 24. Sep­tem­ber aus Sicht der Stadt­ver­wal­tung zu spät wäre.

Daher schlägt die Ver­wal­tung den Mit­glie­dern des Älte­sten­aus­schus­ses vor, bereits jetzt Moda­li­tä­ten für die Wahl­wer­bung fest­zu­le­gen und hat eine ent­spre­chen­de Richt­li­nie ent­wor­fen. Sie ist nahe­zu gleich­lau­tend mit der sei­ner­zei­ti­gen Par­tei­en­ver­ein­ba­rung zur Bun­des­tags­wahl 2013. Über die Richt­li­nie wird abschlie­ßend der Stadt­rat in sei­ner näch­sten Sit­zung am 22. Febru­ar zu ent­schei­den haben.