Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Leuschnerstraße/​Schwindstraße“ und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Wohn- und Geschäfts­haus Leuschnerstraße“

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 13. Febru­ar, der Ent­wurf der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung „Leuschnerstraße/​Schwindstraße“ und der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Wohn- und Geschäfts­park Leu­sch­ner­stra­ße“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen ein­schließ­lich wei­te­rer umwelt­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen bis ein­schließ­lich 13. März im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Öffent­li­che Plan­auf­la­ge (9. Ober­ge­schoss), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der Bereich zwi­schen Leu­sch­ner­stra­ße, Schwind­stra­ße und Bis­marck­stra­ße ist ein histo­risch gewach­se­ner inner­städ­ti­scher Stand­ort für Gewer­be­be­trie­be in direk­ter Nach­bar­schaft zu Wohn­bau­flä­chen. Mit der Absied­lung der Fir­ma Pöh­ner in die Hirsch­baum­stra­ße bie­ten sich hier neue Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten mit fol­gen­den städ­te­bau­li­chen Zielsetzungen:

  • Kon­ver­si­on einer ehe­mals rein gewerb­lich genutz­ten Flä­che in der Nähe des Stadt­zen­trums in eine flä­chen­spa­ren­de Sied­lungs­form für Woh­nen und Arbeiten;
  • Aus­wei­sung eines Misch­ge­biets im Nor­den, um einen räum­lich-funk­tio­na­len Über­gang zu den aktu­ell genutz­ten Gewer­be­be­triebs­flä­chen im Nor­den und den Wohn­bau­flä­chen im Süden zu erhalten;
  • Aus­wei­sung eines all­ge­mei­nen Wohn­ge­biets im Süden, um eine Anpas­sung an den benach­bar­ten Bestand zu bewirken;
  • kla­re Abgren­zung der Bau­flä­chen­ent­wick­lung von der angren­zen­den, bestehen­den Wohn- und Gewer­be­be­bau­ung, mit ent­spre­chen­den Schutz­an­for­de­run­gen, durch Berück­sich­ti­gung von aus­rei­chen­den Abstands­flä­chen und Grünbereichen;
  • Ver­net­zung von Bestands- und Neu­bau­flä­chen anhand einer schlüs­si­gen Erschließungskonzeption.

Die ver­kehr­li­che Erschlie­ßung des Plan­ge­bie­tes erfolgt über eine öffent­li­che Wohn­stra­ße, die an die vor­han­de­nen Ver­kehrs­stra­ßen Leu­sch­ner- und Schwind­stra­ße ange­schlos­sen wird. Auf die­se Wei­se wird eine städ­te­bau­lich ver­träg­li­che Ver­tei­lung des zu erwar­ten­den erhöh­ten Ver­kehrs­auf­kom­mens gewähr­lei­stet und die Durch­läs­sig­keit des Bau­ge­biets gesi­chert. Um die unge­woll­te Ver­la­ge­rung des Kfz-Ver­kehrs von der Leu­sch­ner- bzw. Schwind­stra­ße in die neu zu errich­ten­de Wohn­stra­ße zu ver­hin­dern, wird die Durch­fahrt nur für Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und Fahr­zeu­ge der Ver- und Ent­sor­gung ermöglicht.

Der Stadt­rat hat der Pla­nung in sei­ner Sit­zung Ende Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll gege­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt blei­ben. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und Mitt­woch zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.