Schwer­last­kon­troll­grup­pe der Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg: Vie­le Ver­stö­ße festgestellt

Symbolbild Polizei

A 73/STRULLENDORF, LKR. BAM­BERG. Am Frei­tag­vor­mit­tag wur­de durch die Beam­ten der Schwer­last­kon­troll­grup­pe der Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg auf der A 73 ein Lkw mit Anhän­ger kon­trol­liert. Der Fah­rer und sein Bei­fah­rer wech­sel­ten sich beim Fah­ren ab, so dass das Gespann die gesam­te Woche nahe­zu ohne anre­chen­ba­re Ruhe­zeit unter­wegs war. Außer­dem hat­ten die bei­den Fah­rer ihre jewei­li­gen Fahr­zei­ten nicht ord­nungs­ge­mäß doku­men­tiert. Zudem über­schritt das Gespann die maxi­mal zuläs­si­ge Gesamt­län­ge deut­lich, es wur­de eine Län­ge von fast 20 Metern gemes­sen. Auf­grund der feh­len­den Ruhe­zei­ten und der Fahr­zeug­zu­sam­men­stel­lung wur­de die Wei­ter­fahrt untersagt.

Am Sonn­tag­nach­mit­tag hiel­ten die Beam­ten dann einen Lkw mit Anhän­ger an, des­sen 24-jäh­ri­ger Fah­rer gegen das Sonn­tags­fahr­ver­bot ver­stieß, da er auf sei­nem Anhän­ger einen Schnee­pflug beför­der­te. Außer­dem hat­te er Gefahr­gut gela­den, wel­ches in einem nicht mehr zuge­las­se­nen Behäl­ter trans­por­tiert wur­de. Da der Fah­rer nicht im Besitz der erfor­der­li­chen Fahr­erlaub­nis für die Fahr­zeug­kom­bi­na­ti­on war, wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Der 24-Jäh­ri­ge und der Unter­neh­mer, wel­cher die Fahrt anord­ne­te, müs­sen nun mit meh­re­ren Anzei­gen rechnen.