Bam­berg: Vater mit Söh­nen nach gewalt­tä­ti­ger Aus­ein­an­der­set­zung in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

Bei einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung am Sams­tag­nach­mit­tag in einer Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft erlit­ten ein 35-Jäh­ri­ger und sei­ne 30 Jah­re alte Frau Ver­let­zun­gen. Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bam­berg ermit­teln gegen die drei Tat­ver­däch­ti­gen wegen eines ver­such­ten Tötungs­de­likts und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Auf Ver­an­las­sung Antrag der Staats­an­walt­schaft sit­zen befin­den sich der Vater und sei­ne bei­den jugend­li­chen Söh­ne inzwi­schen in Untersuchungshaft.

Gegen 15.30 Uhr fiel einer Strei­fen­be­sat­zung der Bam­ber­ger Stadt­po­li­zei der 35-jäh­ri­ge Maze­do­ni­er auf dem Unter­kunfts­ge­län­de im Erlen­weg auf, da er am Kopf ver­letzt war und stark blu­te­te. Nach den bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen von Poli­zei und Staats­an­walt­schaft waren er und sei­ne Ehe­frau mit den zwei Jugend­li­chen im Alter von 15 und 14 Jah­ren sowie deren 35-jäh­ri­gen Vater in Streit gera­ten. Die Situa­ti­on spitz­te sich offen­bar immer wei­ter zu und die drei Tat­ver­däch­ti­gen schlu­gen in deren Ver­lauf unter ande­rem mit Metall­stan­gen auf das Ehe­paar ein. Ret­tungs­kräf­te brach­ten den blu­ten­den Mann zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung in ein Krankenhaus.

Die Poli­zei­be­am­ten konn­ten die drei eben­falls maze­do­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen kurz dar­auf in der Nähe des Tat­orts vor­läu­fig fest­neh­men. Zu die­sem Zeit­punkt tru­gen die bei­den Jugend­li­chen die ver­mut­li­chen Tat­werk­zeu­ge noch bei sich, wor­auf­hin die Poli­zi­sten die Stan­gen sicherstellten.

Das Fach­kom­mis­sa­ri­at der Kri­po Bam­berg hat die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen gegen das Trio auf­ge­nom­men. Die Staats­an­walt­schaft Bam­berg ord­ne­te die Begut­ach­tung der Ver­let­zun­gen durch einen Arzt des Insti­tuts für Rechts­me­di­zin an. Zwi­schen­zeit­lich erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Unter­su­chungs­haft­be­fehl wegen ver­such­ten Tot­schlags und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung gegen die zwei Jugend­li­chen und ihren Vater. Beam­te brach­ten sie am Sonn­tag in ver­schie­de­ne Justizvollzugsanstalten.