Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei rät: Auch im Fasching sicher ans Ziel

Symbolbild Polizei

Krea­ti­ve Ver­klei­dun­gen, gewitz­te Auf­trit­te und aus­ge­las­se­nes Fei­ern sieht man der­zeit zu Hauf bei den Faschings­ver­an­stal­tun­gen in unse­rer Regi­on. Damit die gute Stim­mung nicht getrübt wird appel­liert die Ober­frän­ki­sche Poli­zei an die Ver­nunft der Ver­kehrs­teil­neh­mer. Fei­ern ja – Alko­hol und Dro­gen am Steu­er nein!

Auf Spaß und Eupho­rie folgt oft schlag­ar­tig die Ernüch­te­rung, wenn das Reak­ti­ons­ver­mö­gen bei kom­ple­xen Ver­kehrs­si­tua­tio­nen alko­hol­be­dingt zu stark ein­ge­schränkt ist. Dar­aus resul­tie­ren letzt­lich Ver­kehrs­un­fäl­le und Gefah­ren­si­tua­tio­nen, die unter nor­ma­len Umstän­den hät­ten ver­mie­den wer­den kön­nen. Um dem ent­ge­gen­zu­tre­ten, wird die Ober­frän­ki­sche Poli­zei auch in die­sem Jahr in der Faschings­zeit wie­der ver­stärkt Alko­hol- und Dro­gen­kon­trol­len durchführen.

Kon­trol­len drin­gend notwendig

Die Erfah­rung aus den Vor­jah­ren zeigt, dass Unbe­lehr­ba­re trotz der inten­si­ven Kon­trol­len und deren Vor­ankün­di­gung in der Faschings­zeit alko­ho­li­siert am Ver­kehr teil­neh­men und auch Unfäl­le ver­ur­sa­chen. So kam es im ver­gan­ge­nen Jahr vom 1. Febru­ar bis zum Ascher­mitt­woch, 10. Febru­ar, zu acht alko­hol­be­ding­ten Ver­kehrs­un­fäl­len. Bei jedem zwei­ten kam es dabei zu Per­so­nen­schä­den. Zudem deck­ten ober­frän­ki­sche Poli­zi­sten in die­ser Zeit 59 Fahr­ten unter Alko­hol- und 29 Fahr­ten unter Dro­gen­ein­fluss auf. Acht betrun­ke­ne Kraft­fah­rer konn­ten vor Fahrt­an­tritt von der Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr abge­hal­ten wer­den. Wäh­rend dies kei­ne Kon­se­quen­zen nach sich zieht, trifft die über­führ­ten Ver­kehrs­sün­der die gan­ze Här­te des Gesetzes.

Fol­gen kön­nen die Exi­stenz gefährden

Unter­schätzt wer­den neben der erhöh­ten Unfall­ge­fahr und den straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen, oft die indi­rek­ten Fol­gen einer Alko­hol­fahrt. Der Füh­rer­schein­ent­zug steht mei­stens im Zusam­men­hang mit dem Arbeits­platz und bedroht somit schnell die Exi­stenz der Betroffenen.

Die vor­ge­se­he­nen Stra­fen für Alko­hol­sün­der rich­ten sich nach dem fest­ge­stell­ten Alko­hol­wert. So liegt bereits ab einem Wert von 0,5 Pro­mil­le oder dem Nach­weis von Dro­gen­kon­sum, eine Ord­nungs­wid­rig­keit vor, für die der Buß­geld­ka­ta­log 500 Euro, zwei Punk­te in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei sowie einen Monat Fahr­ver­bot vor­sieht. Bei Wie­der­ho­lungs­tä­tern ver­dop­pelt, bzw. ver­drei­facht sich die Stra­fe. Fahr­an­fän­ger kön­nen sich auf kei­nen Grenz­wert beru­fen, für sie gilt abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot. Als Straf­tat wird die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr ab 1,1 Pro­mil­le oder mehr gewer­tet. Kommt ein Unfall oder Aus­fall­erschei­nun­gen hin­zu, ist bereits ab 0,3 Pro­mil­le oder bei einem Dro­gen­rausch ein Straf­tat­be­stand erfüllt. In bei­den Fäl­len ver­hängt die Justiz regel­mä­ßig Geld­stra­fen, die nicht sel­ten ein Monats­ge­halt über­stei­gen. Dazu kommt ein mehr­mo­na­ti­ger Ent­zug der Fahr­erlaub­nis und eben­falls Punk­te in Flensburg.

Die viel gefürch­te­te medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung (MPU) steht ab einem Pro­mil­le­wert von 1,6 oder im Wie­der­ho­lungs­fall zwin­gend an. Hier prüft die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de vor einer Wie­der­ertei­lung der Fahr­erlaub­nis ob der Betrof­fe­ne über­haupt geeig­net ist, ein Fahr­zeug im Stra­ßen­ver­kehr zu füh­ren. Der gesam­te Vor­gang der Wie­der­ertei­lung der Fahr­erlaub­nis ist natür­lich mit einem erheb­li­chen zeit­li­chen und finan­zi­el­len Auf­wand verbunden.

Die Inan­spruch­nah­me öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel oder Taxis kommt in jedem Fall bil­li­ger als die Fol­gen einer unbe­dach­ten Fahrt unter Alko­hol­ein­fluss. Einer Geld­stra­fe von min­de­stens 500 Euro ste­hen etwa 20 Euro für eine Taxi­fahrt gegenüber.

Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramm – „Bay­ern mobil – sicher ans Ziel“

Die inten­si­ven Ver­kehrs­kon­trol­len sind wei­ter­hin ein Teil des vom Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, für Bau und Ver­kehr im Jahr 2012 ins Leben geru­fe­nen Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramms „Bay­ern mobil – sicher ans Ziel“. Neben der Redu­zie­rung der Ver­kehrs­un­fäl­le und der Ver­letz­ten steht hier auch die Bekämp­fung beson­de­rer Unfall­ge­fah­ren im Vordergrund.

Schlaue Faschings­nar­ren fah­ren nüchtern

Damit es nach den wil­den Faschings­ta­gen zwar mög­li­cher­wei­se ein ver­ka­ter­tes, aber hof­fent­lich kein böses Erwa­chen gibt, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Genie­ßen Sie die fünf­te Jah­res­zeit und fei­ern Sie nach Lust und Lau­ne – aber neh­men Sie ohne Alko­hol und Dro­gen am Stra­ßen­ver­kehr teil!
  • Klä­ren Sie bereits vor einem Kon­sum berau­schen­der Mit­tel ab, wie Sie wie­der sicher nach Hau­se kom­men, ohne selbst fah­ren zu müssen.
  • Grei­fen Sie auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teu­er erscheint, ist das alle­mal bil­li­ger als der Ver­lust des Führerscheins.
  • Stei­gen Sie zu Ihrer eige­nen Sicher­heit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fah­rer unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht.
  • Unter­schät­zen Sie am näch­sten Mor­gen den Rest­al­ko­hol nicht! Reich­lich Alko­hol­ge­nuss am Vor­tag kann zur Fol­ge haben, dass Sie auch am näch­sten Tag noch nicht fahr­taug­lich sind.