Bun­des­tags­wahl 2017: Stadt Bay­reuth for­dert zur Ein­rei­chung von Kreis­wahl­vor­schlä­gen auf

Am 24. Sep­tem­ber 2017 fin­det die Wahl zum 19. Deut­schen Bun­des­tag statt. Par­tei­en und Wahl­be­rech­tig­te sind auf­ge­for­dert bis spä­te­stens 17. Juli, um 18 Uhr, schrift­lich Wahl­vor­schlä­ge für den Wahl­kreis 237 Bay­reuth ein­zu­rei­chen. Die Wahl­vor­schlä­ge sind an das Wahl­amt der Stadt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 305 (3. Ober­ge­schoss), 95444 Bay­reuth, zu rich­ten. Dort sind auch die amt­lich vor­ge­schrie­be­nen Vor­drucke für Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten sowie zur Ein­rei­chung von Wahl­vor­schlä­gen erhält­lich. Letz­te­re sind auch im Inter­net unter www​.wah​len​.bay​ern​.de abrufbar.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen über die Vor­aus­set­zun­gen für die Ein­rei­chung von Kreis­wahl­vor­schlä­gen, deren Inhalt und Form sowie über eine etwa­ige Zurück­nah­me oder Ände­rung der Wahl­vor­schlä­ge sowie die Besei­ti­gung von Män­geln hat die Stadt im städ­ti­schen Amts­blatt vom 3. Febru­ar 2017 ver­öf­fent­licht. Das Amts­blatt kann im Inter­net unter www​.amts​blatt​.bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den und liegt als gedruck­te Aus­ga­be beim Bür­ger­dienst im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, kosten­los aus.