Dro­gen­händ­ler mit Rausch­gift­s­or­ti­ment aus dem Ver­kehr gezogen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

A9 / BAY­REUTH. Mit einem gan­zen Sor­ti­ment ver­schie­den­ster Dro­gen ging ein 35-jäh­ri­ger Auto­fah­rer Fahn­dern der Bay­reu­ther Ver­kehrs­po­li­zei am Mon­tag­nach­mit­tag auf der A9 bei Bay­reuth ins Netz. Nach wei­te­ren Ermitt­lun­gen der Kri­po Bay­reuth sitzt der Tat­ver­däch­ti­ge auf Ver­an­las­sung der Staats­an­walt­schaft inzwi­schen in Untersuchungshaft.

Der 35-Jäh­ri­ge war mit sei­nem VW Pas­sat, gegen 14.15 Uhr, auf der Auto­bahn A9 in Rich­tung Ber­lin unter­wegs, als er ins Visier der Zivil­be­am­ten geriet. An der Anschluss­stel­le Bay­reuth-Nord stopp­ten die Poli­zi­sten dann den Wagen für eine Kon­trol­le. Schnell bemerk­ten sie, dass der 35-Jäh­ri­ge aus Meck­len­burg-Vor­pom­mern unter Dro­gen­ein­fluss stand, was ein Schnell­test ein­deu­tig bestä­tig­te. Als die Fahn­der das Auto genau unter die Lupe nah­men, fan­den sie zunächst in einem Ruck­sack griff­be­reit zwei Mes­ser auf. Dann ent­deck­ten sie bei der Durch­su­chung einer Tasche rund 195 Gramm Amphet­amin, meh­re­re Gramm Haschisch und Mari­hua­na, eini­ge psy­cho­ak­ti­ve Pil­ze sowie diver­se LSD-Trips und etwas Ecsta­sy. Die vor­läu­fi­ge Fest­nah­me des 35-Jäh­ri­gen war damit die Fol­ge. Auch ein Rausch­gift­hund kam noch abschlie­ßend in dem Auto zum Ein­satz. Den Beam­ten fie­len zudem Unter­la­gen in die Hän­de, die auf einen regen Han­del des Tat­ver­däch­ti­gen mit den Dro­gen hin­deu­te­ten. Die Auf­zeich­nun­gen sowie die gesam­te Dro­gen­aus­wahl und die Mes­ser stell­ten die Poli­zi­sten sicher. Auf­grund sei­ner Fahrt unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln wur­de bei dem Mann außer­dem eine Blut­ent­nah­me durchgeführt.

Die wei­te­ren umfas­sen­den Ermitt­lun­gen über­nahm das Fach­kom­mis­sa­ri­at der Kri­po Bay­reuth. Am Diens­tag­mit­tag erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haft­be­fehl gegen den Beschul­dig­ten, den Beam­te im Anschluss in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt brachten.