Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um den Licht­mess­markt in Bayreuth

Von Don­ners­tag, 2. Febru­ar, bis Sonn­tag, 5. Febru­ar, fin­det auf dem Stadt­parkett in der Bay­reu­ther Innen­stadt der dies­jäh­ri­ge Licht­mess­markt statt. Dazu wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße bereits ab Mitt­woch, 1. Febru­ar, um 10.30 Uhr, zwi­schen Hohen­zol­lern­ring und Kirch­gas­se gesperrt. Die Zufahrt zu den Pri­vat­stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se ist frei. Das Rad­fah­ren im Mark­ge­län­de ist verboten.

Wäh­rend der Sper­re ist der Lie­fer­ver­kehr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Er muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­ne abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit werk­tags von 19 Uhr bis 10 Uhr über die Kanzleistraße/​Maximilianstraße anzu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. In der Fuß­gän­ger­zo­ne Mühl­tür­lein gel­ten die all­ge­mei­nen Lie­fer­ver­kehrs­zei­ten werk­tags von 17.30 Uhr bis 10.30 Uhr.

Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um Rück­sicht­nah­me gebe­ten. Fahr­gas­sen müs­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­kei­ten dür­fen nicht zuge­parkt werden.