AOK Bam­berg: Mehr Sicher­heit durch ärzt­li­che Zweitmeinung

Welt-Krebs­tag am 4. Februar

Welt­weit ster­ben jähr­lich 8,2 Mil­lio­nen Men­schen an Krebs. Allein in Bay­ern erkran­ken jedes Jahr rund 68.000 Men­schen dar­an. Der Welt-Krebs­tag am 4. Febru­ar soll hel­fen, über das Leben mit der Erkran­kung auf­zu­klä­ren. Um Pati­en­ten mit der Dia­gno­se Krebs in ihrer schwie­ri­gen Situa­ti­on zu unter­stüt­zen, bie­tet die AOK in Bam­berg eine erwei­ter­te onko­lo­gi­sche Zweit­mei­nung. Betrof­fe­ne Ver­si­cher­te der AOK kön­nen sich kosten­los bei der Uni­ver­si­täts­kli­nik in Erlan­gen bera­ten las­sen. Das Ange­bot für eine ärzt­li­che Zweit­mei­nung gilt für vie­le bös­ar­ti­ge Tumor­er­kran­kun­gen mit Aus­nah­me von Augen­tu­mo­ren. Eine ent­spre­chen­de Koope­ra­ti­on hat die AOK Bay­ern mit dem Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum in Erlan­gen geschlos­sen. „Damit geben wir Pati­en­ten eine zusätz­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe – und ein Stück mehr Sicher­heit bei der Ent­schei­dung“, sagt Peter Weber, Direk­tor von der AOK in Bamberg.

Die Uni­ver­si­täts­kli­nik in Erlan­gen gehört zu den onko­lo­gi­schen Spit­zen­zen­tren in Bay­ern. Für Ver­si­cher­te der AOK Bam­berg gibt es eine kosten­lo­se Ser­vice-Hot­line. Unter der Tele­fon­num­mer 0800 / 88 100 81 kön­nen sich AOK-Ver­si­cher­te für die ärzt­li­che onko­lo­gi­sche Zweit­mei­nung anmel­den. Dort erfah­ren sie auch, wel­che Befun­de ein­ge­reicht wer­den müs­sen. Ein per­sön­li­ches Erschei­nen in der Uni­ver­si­täts­kli­nik ist nicht not­wen­dig. Der Ver­si­cher­te muss auch kei­ne Über­wei­sung oder Ein­wei­sung durch den Haus­arzt vor­le­gen. Die Hot­line ist Mon­tag bis Frei­tag von 8 bis 12 Uhr und am Mitt­woch von 12 bis 17 Uhr zu errei­chen. Jede Woche fin­det in der Uni­ver­si­täts­kli­nik in Erlan­gen min­de­stens ein­mal eine soge­nann­te Tumor­kon­fe­renz statt. Hier prü­fen Medi­zi­ner der Uni­kli­nik aus ver­schie­de­nen Fach­rich­tun­gen die Behand­lungs­mög­lich­kei­ten. Die Pati­en­ten erhal­ten inner­halb von drei Werk­ta­gen nach der Kon­fe­renz die schrift­li­che Zweit­mei­nung. Die­se kann die Behand­lungs­emp­feh­lung bestä­ti­gen oder eine Alter­na­ti­ve aufzeigen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter www​.aok​.de/​b​a​y​e​r​n​/​k​r​ebs