Gebüh­ren blei­ben sta­bil – Land­kreis Bam­berg ver­schickt Abfallgebührenbescheide

Ab 6. Febru­ar 2017 erhal­ten über 40.000 Grund­stücks­ei­gen­tü­mer im Land­kreis Bam­berg ihren Abfall­ge­büh­ren­be­scheid. Dar­in erfol­gen sowohl die Abrech­nung der im Kalen­der­jahr 2016 tat­säch­lich in Anspruch genom­me­nen Lee­run­gen der Rest­ab­fall­be­häl­ter als auch die Fest­set­zung der Gebüh­ren-Vor­aus­zah­lung für das Jahr 2017. An deren Höhe ändert sich auch in die­sem Jahr nichts, damit gel­ten wei­ter­hin die gün­sti­gen Gebüh­ren­sät­ze, die zuletzt mit Beginn des Jah­res 2015 gesenkt wurden.

Erfah­rungs­ge­mäß gehen nach der Zustel­lung der Beschei­de vie­le tele­fo­ni­sche Nach­fra­gen im Land­rats­amt ein, des­halb bit­tet der Fach­be­reich Abfall­wirt­schaft fol­gen­de Infor­ma­tio­nen im Zusam­men­hang mit der Gebüh­ren­ab­rech­nung zu beachten:

  • Die Anzahl der Min­dest­lee­run­gen der Rest­ab­fall­be­häl­ter beträgt 18. D. h., von regel­mä­ßig 26 Jah­res­lee­run­gen kön­nen bis zu 8 Lee­run­gen (und damit die Lei­stungs­ge­büh­ren) ein­ge­spart werden.
  • Bei der Berech­nung der (viertel-)jährlichen Abschlags­zah­lun­gen wird von 24 Jah­res­lee­run­gen aus­ge­gan­gen. Wer­den mehr in Anspruch genom­men, ergibt sich eine Nach­be­re­chung, eine gerin­ge­re Lee­rungs­an­zahl hat eine Gebüh­ren­er­stat­tung zur Fol­ge. Bei­des wird bei der ersten Fäl­lig­keit 2017 ver­rech­net. Die erste Abbu­chung 2017 ist für den 15. März vorgesehen.
  • Bei Rück­fra­gen zu den Beschei­den ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Fach­be­reichs Abfall­wirt­schaft unter den auf­ge­druck­ten Tele­fon­num­mern zur Ver­fü­gung. Da nicht aus­zu­schlie­ßen ist, dass auf­grund von ver­mehr­ten Nach­fra­gen zeit­wei­se alle Lei­tun­gen besetzt sind, emp­fiehlt das Land­rats­amt, mit Rück­fra­gen eini­ge Tage zu warten.
  • Wich­tig: Mit­tei­lun­gen über Ände­run­gen von Bank­ver­bin­dun­gen oder Eigen­tü­mern sind tele­fo­nisch nicht mög­lich und müs­sen schrift­lich vor­ge­nom­men wer­den. Ein ent­spre­chen­des For­mu­lar kann auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses (www​.land​kreis​-bam​berg​.de) unter „For­mu­la­re und Bro­schü­ren“ abge­ru­fen werden.
  • Wer einen sei­ner Abfall­be­häl­ter in einen grö­ße­ren oder klei­ne­ren umtau­schen las­sen möch­te, kann den Ände­rungs­wunsch auch über die E‑Mail-Adres­se abfallgebuehren@​lra-​ba.​bayern.​de mitteilen.
  • Die Brie­fe mit den Beschei­den gehen an die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bzw. Haus­ver­wal­tun­gen als Gebüh­ren­schuld­ner. Mie­ter erhal­ten kei­nen eige­nen Bescheid.

Die Abfall­ent­sor­gungs­ge­bühr für pri­va­te Haus­hal­te im Land­kreis Bam­berg stellt eine Ein­heits­ge­bühr dar, d. h. alle Lei­stun­gen der Abfall­wirt­schaft (z. B. Bio- und Papier­ton­ne, Sperr­müll­ab­ho­lung, Wert­stoff­hö­fe, Pro­blem­müll­samm­lung, usw.) sind dar­in ent­hal­ten und wer­den nicht geson­dert berechnet.