Ober­frän­ki­sche Bau-Betrie­be: Auf Mon­ta­ge muss der Chef ab jetzt die Unter­kunft stel­len – und bezahlen

Im Con­tai­ner über­nach­ten und das auch noch selbst bezah­len – damit ist jetzt Schluss. Für die Bau­ar­bei­ter in Ober­fran­ken gilt bei „Arbeits­stel­len ohne täg­li­che Heim­fahrt“: Ab Janu­ar muss der Chef die Unter­kunft nicht nur stel­len, son­dern auch kom­plett dafür auf­kom­men. Anders als bis­lang darf er dafür nichts von der soge­nann­ten „Aus­lö­se“ abzie­hen. Das teilt die IG Bau­en-Agrar-Umwelt mit.

Die IG BAU Ober­fran­ken spricht von einem „Durch­bruch“. „In den mei­sten Bran­chen ist es eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, dass der Arbeit­ge­ber die Über­nach­tung bezahlt, wenn man für die Fir­ma unter­wegs ist. Das gilt jetzt end­lich auch für den Bau“, sagt Bezirks­chef Gerald Nick­las. Zwar hät­ten man­che Bau­un­ter­neh­men betriebs­in­tern schon heu­te ver­nünf­ti­ge Unter­kunfts­re­ge­lun­gen. Die vom Chef orga­ni­sier­te und bezahl­te Über­nach­tung gel­te nun jedoch erst­mals für alle Bau­be­trie­be in Ober­fran­ken – ohne Ausnahme.

Die Rege­lung ist Teil des Tarif­ver­trags für das Bau­haupt­ge­wer­be, den IG BAU und Arbeit­ge­ber­ver­bän­de im ver­gan­ge­nen Jahr unter­zeich­net haben. Dar­in ist für Aus­wärts­Jobs auch eine Ver­pfle­gungs­pau­scha­le von 24 Euro pro Arbeits­tag fest­ge­schrie­ben. Per Betriebs­ver­ein­ba­rung kann sie bis auf 28 Euro erhöht wer­den. Nick­las: „Dort, wo es star­ke Betriebs­rä­te und vie­le Gewerk­schafts­mit­glie­der gibt, las­sen sich mit einer Betriebs­ver­ein­ba­rung sogar die Stan­dards der Unter­kunft regeln – zum Bei­spiel ein Anspruch auf ein Einzelzimmer.“

Bis­her galt bei der Bau-Unter­kunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unter­wegs war, der bekam vom Arbeit­ge­ber eine „Aus­lö­se“ von 34,50 Euro pro Kalen­der­tag und muss­te davon häu­fig selbst die Unter­kunfts­ko­sten bestrei­ten. „Zu die­sem Preis ein Zim­mer in der Groß­stadt zu fin­den, war meist ein Ding der Unmög­lich­keit“, berich­tet Nick­las. Und wenn der Chef die Unter­kunft selbst orga­ni­sier­te, konn­te er den Beschäf­tig­ten hier­für bis zu 6,50 Euro von der Tages­pau­scha­le abzie­hen – auch für den Bau-Container.