Aus­stel­lung in Bay­reuth: „Fol­ter: Angriff auf die Menschenrechte“

Die Amne­sty Inter­na­tio­nal Hoch­schul­grup­pe Bay­reuth zeigt vom 10. bis 26. Janu­ar in der Gale­rie des RW21 die Aus­stel­lung „Fol­ter: Angriff auf die Menschenrechte“

Vor 30 Jah­ren hat sich Amne­sty Inter­na­tio­nal als eine der ersten Orga­ni­sa­tio­nen für ein welt­wei­tes Ver­bot von Fol­ter und Miss­hand­lung ein­ge­setzt – mit Erfolg: Am 10. Dezem­ber 1984 wur­de die UN-Anti­fol­ter­kon­ven­ti­on ver­ab­schie­det. Heu­te sind Fol­ter und Miss­hand­lung welt­weit ver­bo­ten. Das Ver­bot gilt abso­lut und ohne jede Aus­nah­me. Kei­ne Regie­rung wür­de öffent­lich zuge­ben, dass sie Fol­ter anwen­det. Und den­noch ver­sto­ßen vie­le Staa­ten wei­ter­hin gegen gesetz­li­che Bestim­mun­gen. Im Jahr 2011 doku­men­tier­te Amne­sty Fol­ter in 101 Län­dern, 2012 waren es 112 Län­der. Fol­ter ist all­täg­lich gewor­den, glo­ba­li­siert und bana­li­siert. 30 Jah­re nach Ver­ab­schie­dung der Anti­fol­ter­kon­ven­ti­on ist klar: Es reicht nicht, wenn das Fol­ter­ver­bot nur auf dem Papier steht. Es muss prak­tisch umge­setzt wer­den. Die Staa­ten müs­sen Schutz­maß­nah­men tref­fen, die Fol­ter und Miss­hand­lung unmög­lich machen.

Des­halb star­te­te Amne­sty Inter­na­tio­nal im Jahr 2014 eine glo­ba­le Kam­pa­gne gegen Fol­ter, die die Aus­stel­lung „Fol­ter: Angriff auf die Men­schen­rech­te“ erneut auf­greift. Amne­sty Inter­na­tio­nal stellt sich zwi­schen die Fol­te­rer und die Gefol­ter­ten und besteht dar­auf, dass Anwäl­te bei Ver­neh­mun­gen anwe­send sein dür­fen, dass Inhaf­tier­te von unab­hän­gi­gem medi­zi­ni­schem Per­so­nal unter­sucht wer­den, dass die für Fol­ter und Miss­hand­lung Ver­ant­wort­li­chen vor Gericht gestellt werden.

Die Aus­stel­lung soll vor allem über die All­täg­lich­keit und die wei­te Ver­brei­tung von Fol­ter auf­merk­sam machen. Sie will auf­klä­ren und zugleich auf­zei­gen, wel­che Erfol­ge bereits im Kampf gegen Fol­ter erreicht wur­den und wie sich jeder Ein­zel­ne dage­gen ein­set­zen kann.