Urteil des Land­ge­richts Bam­berg wegen Mor­des im Ver­fah­ren „Jani­na“ ist rechtskräftig

Symbolbild Polizei

Dem Ange­klag­ten wur­de vor­ge­wor­fen, am 01.01.2016 gegen 01.00 Uhr vom Gar­ten sei­nes Anwe­sens in Unter­schleich­ach meh­re­re Schüs­se in Rich­tung einer Grup­pe von zwei Frau­en und vier Kin­dern abge­ge­ben zu haben. Einer der Schüs­se aus einem Klein­ka­li­ber­re­vol­ver soll die Schü­le­rin am Hin­ter­kopf getrof­fen und töd­li­che Ver­let­zun­gen ver­ur­sacht haben. Dies soll der Ange­klag­te zumin­dest bil­li­gend in Kauf genom­men haben.

Das Land­ge­richt sprach den Ange­klag­ten des Mor­des schul­dig, bejah­te die Mord­merk­ma­le der Heim­tücke und der nied­ri­gen Beweg­grün­de und ver­häng­te gegen ihn eine Frei­heits­stra­fe von 12 Jah­ren und 6 Monaten.

Gegen das Urteil vom 22.12.2016 wur­de von kei­nem der Betei­lig­ten Revi­si­on ein­ge­legt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Ver­fah­ren hat­te am 07.12.2016 begon­nen und konn­te am 5. Pro­zess­tag abge­schlos­sen werden.