Neue Regeln für die Rettungsgasse: Richtiges Verhalten im Stau kann Leben retten

Blaulicht im Rückspiegel

Ab sofort gelten neue Regeln für die Bildung einer Rettungsgasse. Nicht erst bei Stillstand, sondern bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Dazu sollen die Fahrer der linken Spur nach links lenken und die übrigen nach rechts.

Unklar war in der Vergangenheit oft, wie die Rettungsgasse auf vierspurigen Strecken richtig zu bilden ist. Jetzt gilt auch für vierspurige Strecken eindeutig: Die Rettungsgasse wird zwischen der linken und den übrigen rechten Spuren gebildet.

Das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer kann entscheidend sein, dass Rettungsdienste, Polizei oder Feuerwehr schnell zum Unfallort gelangen. Viele Autofahrer wissen nicht, wie sie bei Blaulicht und Martinshorn richtig reagieren sollen. Oft werden die Rettungsfahrzeuge blockiert, häufig werden auch beim gut gemeinten, aber überhasteten Versuch, Platz zu schaffen, weitere Unfälle riskiert. Unter solchem Fehlverhalten leiden sowohl die Retter als auch die Unfallopfer, die auf schnelle Hilfe warten müssen.

Andreas Dennert, Leiter des Rettungsdienstes der Johanniter in Oberfranken (Bamberg), hat schon oft solche Situationen erlebt: „Am wichtigsten ist es, sich erst einmal ruhig und besonnen zu orientieren, wenn Blaulicht oder Martinshorn bemerkt werden. Woher kommen die Signale? In welche Richtung bewegen sich die Fahrzeuge und wie viele sind es? Vorsicht beim Platz schaffen: Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man ausweichen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.“

Wichtig sei zudem, die Rettungsgasse auch dann noch frei zu halten, wenn bereits ein Einsatzfahrzeug vorbei gefahren ist. „Häufig folgen weitere Fahrzeuge von Polizei, Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst. Man darf erst dann auf seine Fahrspur zurück, wenn sich der Stau auflöst“, so Dennert.

Die Johanniter empfehlen die Beachtung der folgenden Regeln:

  • Nähert sich ein Einsatzfahrzeug ist eine Rettungsgasse zu bilden.
  • Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Spuren je Richtung fahren die linken Fahrzeuge nach links, alle weiteren Fahrzeuge nach rechts – also auch diejenigen, die auf der mittleren Spur fahren.
  • Auch bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, das Tempo verringern und ggf. anhalten.
  • Gelangt ein Einsatzfahrzeug auf gleiche Höhe, Geschwindigkeit verringern und ein Einscheren ermöglichen.
  • Ein vor einer roten Ampel haltendes Fahrzeug darf im Zuge des Ausweichens nach rechts auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.

Für Fußgänger und Radfahrer gilt ebenfalls: Vorfahrt für die Retter! Sie müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.