Neue Regeln für die Ret­tungs­gas­se: Rich­ti­ges Ver­hal­ten im Stau kann Leben retten

Blau­licht im Rückspiegel

Ab sofort gel­ten neue Regeln für die Bil­dung einer Ret­tungs­gas­se. Nicht erst bei Still­stand, son­dern bereits bei stocken­dem Ver­kehr muss eine Ret­tungs­gas­se gebil­det wer­den. Dazu sol­len die Fah­rer der lin­ken Spur nach links len­ken und die übri­gen nach rechts.

Unklar war in der Ver­gan­gen­heit oft, wie die Ret­tungs­gas­se auf vier­spu­ri­gen Strecken rich­tig zu bil­den ist. Jetzt gilt auch für vier­spu­ri­ge Strecken ein­deu­tig: Die Ret­tungs­gas­se wird zwi­schen der lin­ken und den übri­gen rech­ten Spu­ren gebildet.

Das rich­ti­ge Ver­hal­ten der Ver­kehrs­teil­neh­mer kann ent­schei­dend sein, dass Ret­tungs­dien­ste, Poli­zei oder Feu­er­wehr schnell zum Unfall­ort gelan­gen. Vie­le Auto­fah­rer wis­sen nicht, wie sie bei Blau­licht und Mar­tins­horn rich­tig reagie­ren sol­len. Oft wer­den die Ret­tungs­fahr­zeu­ge blockiert, häu­fig wer­den auch beim gut gemein­ten, aber über­ha­ste­ten Ver­such, Platz zu schaf­fen, wei­te­re Unfäl­le ris­kiert. Unter sol­chem Fehl­ver­hal­ten lei­den sowohl die Ret­ter als auch die Unfall­op­fer, die auf schnel­le Hil­fe war­ten müssen.

Andre­as Den­nert, Lei­ter des Ret­tungs­dien­stes der Johan­ni­ter in Ober­fran­ken (Bam­berg), hat schon oft sol­che Situa­tio­nen erlebt: „Am wich­tig­sten ist es, sich erst ein­mal ruhig und beson­nen zu ori­en­tie­ren, wenn Blau­licht oder Mar­tins­horn bemerkt wer­den. Woher kom­men die Signa­le? In wel­che Rich­tung bewe­gen sich die Fahr­zeu­ge und wie vie­le sind es? Vor­sicht beim Platz schaf­fen: Immer den Blin­ker set­zen, um Ein­satz­fahr­zeu­gen anzu­zei­gen, in wel­che Rich­tung man aus­wei­chen will, dabei auf ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer achten.“

Wich­tig sei zudem, die Ret­tungs­gas­se auch dann noch frei zu hal­ten, wenn bereits ein Ein­satz­fahr­zeug vor­bei gefah­ren ist. „Häu­fig fol­gen wei­te­re Fahr­zeu­ge von Poli­zei, Not­arzt, Feu­er­wehr oder Abschlepp­dienst. Man darf erst dann auf sei­ne Fahr­spur zurück, wenn sich der Stau auf­löst“, so Dennert.

Die Johan­ni­ter emp­feh­len die Beach­tung der fol­gen­den Regeln:

  • Nähert sich ein Ein­satz­fahr­zeug ist eine Ret­tungs­gas­se zu bilden.
  • Auf Fahr­bah­nen mit zwei oder mehr Spu­ren je Rich­tung fah­ren die lin­ken Fahr­zeu­ge nach links, alle wei­te­ren Fahr­zeu­ge nach rechts – also auch die­je­ni­gen, die auf der mitt­le­ren Spur fahren.
  • Auch bei ent­ge­gen­kom­men­den Ein­satz­fahr­zeu­gen nach rechts aus­wei­chen, das Tem­po ver­rin­gern und ggf. anhalten.
  • Gelangt ein Ein­satz­fahr­zeug auf glei­che Höhe, Geschwin­dig­keit ver­rin­gern und ein Ein­sche­ren ermöglichen.
  • Ein vor einer roten Ampel hal­ten­des Fahr­zeug darf im Zuge des Aus­wei­chens nach rechts auch über die Hal­te­li­nie fah­ren, wenn es der Ver­kehr zulässt. Schon ein Meter kann nach­fol­gen­den Fahr­zeu­gen das Ran­gie­ren ermög­li­chen und dem Ein­satz­fahr­zeug so freie Fahrt bieten.

Für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer gilt eben­falls: Vor­fahrt für die Ret­ter! Sie müs­sen Ein­satz­fahr­zeu­ge pas­sie­ren las­sen und dabei auf eige­ne Vor­rech­te verzichten.