Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Wohn­ge­biet Unte­re Rot­main­aue“: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 2. Janu­ar, der Ent­wurf für den Bebau­ungs­plan „Wohn­ge­biet Unte­re Rot­main­aue“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen bis ein­schließ­lich 2. Febru­ar im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Die Sied­lung „Her­zog­müh­le“ liegt im Nord­we­sten der Stadt und wur­de bereits in den Jah­ren 1959 bis 1962 von der städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft (Gewog) als Wohn­ge­biet ent­wickelt. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren ist es an den Gebäu­den zu zahl­rei­chen Bau­schä­den gekom­men, die einen Abriss der gesam­ten Sied­lung erfor­der­lich machten.

Das brach lie­gen­de Grund­stück eig­net sich auf­grund sei­ner stadt­räum­li­chen Lage mit direk­ter Anbin­dung an die Main­au­en bezie­hungs­wei­se die Innen­stadt als Wohn­stand­ort mit viel Grün- und Frei­raum­qua­li­tät. Die Stadt hat eine städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung der Wohn­bau­flä­chen geprüft. Um die­se Pla­nung auf eine recht­li­che Grund­la­ge zu stel­len, wird ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren durch­ge­führt. Der Stadt­rat hat der vor­lie­gen­den Pla­nung in sei­ner Sit­zung Ende Novem­ber zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, die Pla­nung zu erör­tern und sich zu ihr zu äußern. Stel­lung­nah­men kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.