Dieb­stäh­le aus Fahr­zeu­gen – Rat der Poli­zei: Fahr­zeug rich­tig versperren!

Symbolbild Polizei

BAM­BERG. Seit Mit­te Novem­ber 2016 gelang es unbe­kann­ten Tätern in ins­ge­samt 18 Fäl­len aus haupt­säch­lich unver­sperr­ten Fahr­zeu­gen Wert­sa­chen und Klein­geld zu ent­wen­den. Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt bit­tet nun die Bür­ger um ihre Mithilfe.

Seit 1 1/2 Mona­ten wer­den in Bam­ber­ger immer wie­der Fahr­zeu­ge im Innen­raum durch­wühlt. Am Ende feh­len meist Kleinst­be­trä­ge, Klei­dung oder auch Wert­sa­chen. In zwei Fäl­len konn­te die Poli­zei je zwei Tat­ver­däch­ti­ge fest­neh­men. Wie sich in einem Fall her­aus­stell­te war der Kof­fer­raum des Fahr­zeu­ges nicht ver­rie­gelt. Zeu­gen beob­ach­te­ten die bei­den Täter, wie sie über den Kof­fer­raum in das Fahr­zeug gelang­ten. Nach der Fest­nah­me wur­den im Umfeld des ange­gan­ge­nen Fahr­zeu­ges auch noch wei­te­re Fahr­zeu­ge fest­ge­stellt, die nicht kom­plett ver­sperrt waren.

Zivil­be­am­te der Poli­zei hat­ten zudem mehr­fach Ver­däch­ti­ge in der Ver­gan­gen­heit beob­ach­tet und fest­ge­stellt, dass die­se gepark­te Fahr­zeu­ge auf ihren Schließ­zu­stand über­prüf­ten. In allen Fäl­len folg­te kein gewalt­sa­mer Auf­bruch des jewei­li­gen Fahr­zeu­ges. Wären die Fahr­zeu­ge nicht ver­sperrt gewe­sen, wäre den Eigen­tü­mern ver­mut­lich glei­ches wie­der­fah­ren wie in den oben genann­ten 16 Fällen.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt bit­tet des­halb die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Mithilfe:

  • Ver­sper­ren Sie ihr Fahr­zeug, auch wenn Sie es nur kurz verlassen
  • Ver­ge­wis­sern Sie sich, dass das Auto auch tat­säch­lich geschlos­sen ist
  • Soll­ten Sie Per­so­nen beob­ach­ten, die sich ver­däch­tig an Fahr­zeu­gen ver­hal­ten oder die Fahr­zeug­tü­ren auf den Schließ­zu­stand über­prü­fen, ver­stän­di­gen Sie sofort Ihre Poli­zei über den Not­ruf 110

Soll­ten Sie selbst Opfer einer sol­chen Straf­tat wer­den, so bit­ten wir Sie:

  • Erstat­ten Sie schnellst­mög­li­che Anzei­ge bei der Polizei
  • Ihre Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt errei­chen Sie unter der der Tel.-Nr. 0951/9129–210
  • Räu­men Sie die durch­wühl­ten Fahr­zeu­ge in die­sem Fall nicht vor­her auf