Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Bereich Reha-Kli­nik“ und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Reha-Kli­nik-Ther­me“

Beim Stadt­pla­nungs­amt lie­gen ab Diens­tag, 27. Dezem­ber, die Ent­wür­fe für das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Bereich Reha-Kli­nik“ und für das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Reha-Kli­nik-Ther­me“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 24. Janu­ar im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der aktu­el­le Reha-Kli­nik­stand­ort der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Nord­bay­ern (DRV) an der Kulm­ba­cher Stra­ße in Bay­reuth ist sanie­rungs­be­dürf­tig. Auf­grund des Gebäu­de­al­ters und aus betriebs­wirt­schaft­li­chen Grün­den plant die Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin einen Kli­nik-Ersatz­neu­bau nach neue­sten tech­ni­schen und medi­zi­ni­schen Anfor­de­run­gen. Das bestehen­de Kli­nik­ge­bäu­de soll wäh­rend der Errich­tung des Neu­baus zunächst erhal­ten blei­ben und erst nach des­sen Fer­tig­stel­lung abge­ris­sen wer­den. Der neue Stand­ort der Reha-Kli­nik soll im Umfeld der Lohen­grin Ther­me im Stadt­teil Seul­bitz rea­li­siert werden.

Im Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Bay­reuth ist das frag­li­che Are­al als „Son­der­ge­biet Ther­mal­bad“ dar­ge­stellt. Ein rechts­ver­bind­li­cher Bebau­ungs­plan „Ther­mal­bad Fried­richs­ther­me“ setzt für die rele­van­ten Flä­chen „Son­der­ge­biet Ther­mal­bad“ fest.

Die Gesamt­grö­ße aller rele­van­ten Flä­chen im Gel­tungs­be­reich des aus­lie­gen­den Bebau­ungs­plan­ent­wur­fes beträgt cir­ca 57.700 Qua­drat­me­ter. Die bis­he­ri­gen Son­der­ge­biet-Flä­chen sol­len als Flä­chen für den Gemein­be­darf mit der Zweck­be­stim­mung „Gesund­heit­li­chen Zwecken die­nen­de Gebäu­de und Ein­rich­tun­gen“, fest­ge­setzt wer­den. Der Flä­chen­um­griff dies­be­züg­lich beträgt etwa 45.100 Quadratmeter.

Der Stadt­rat hat den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen in sei­ner Sit­zung Ende Novem­ber zuge­stimmt und die Auf­stel­lung der Bau­leit­plan­ver­fah­ren beschlossen.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.