Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei rät: „Mit Sicher­heit Sil­ve­ster feiern“

Symbolbild Polizei

Vie­le Men­schen las­sen nach der besinn­li­chen und „sta­den“ Zeit um Weih­nach­ten wenig spä­ter in der Sil­ve­ster­nacht mit Sicher­heit nicht nur die Kor­ken knal­len. Von Knall­frosch bis Kano­nen­schlag, von Sil­ber­fon­tä­ne bis Stern­ra­ke­te, das Ange­bot an Feu­er­werks­kör­pern ist rie­sig. Aber wie sicher ist die­se Knal­le­rei eigent­lich wirk­lich und was ist erlaubt?

Nach Erfah­run­gen der Poli­zei geht nicht jeder sorg­sam damit um und es kommt immer wie­der zu schwe­ren Gesund­heits­schä­den. Damit Sie gut und vor allem ver­let­zungs­frei ins neue Jahr rut­schen kön­nen, gibt Ihnen die Ober­frän­ki­sche Poli­zei eini­ge Hin­wei­se für den gefahr­lo­sen Gebrauch von Böl­lern, Rake­ten und ande­ren Knall­kör­pern. Wir wol­len Sie aber auch hin­sicht­lich der Gefähr­lich­keit ver­bo­te­ner Feu­er­werks­kör­per aus dem Aus­land sen­si­bi­li­sie­ren, die bei uns aus gutem Grund nicht zuge­las­sen sind.

Was kann beim Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern passieren?

Wel­che schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen und Schä­den der unsach­ge­mä­ße Umgang mit den soge­nann­ten pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­den ver­ur­sa­chen kann, zeig­te sich lei­der auch wäh­rend des ver­gan­ge­nen Jah­res­wech­sels. In Bay­reuth zog sich ein Mann nach dem Abschuss einer Sil­ve­ster­ra­ke­te Ver­let­zun­gen im Gesicht zu, in Nai­la zün­de­te ein Böl­ler in der Hand eines 26-Jäh­ri­gen und ein Münch­ber­ger ver­letz­te sich beim Abbren­nen eines Feu­er­werks am Auge. Für alle drei war die Sil­ve­ster­fei­er been­det und sie muss­ten den Rest der Nacht in einer Kli­nik verbringen.

Was der leicht­sin­ni­ge Ein­satz von Böl­lern anrich­ten kann, bewie­sen Unbe­kann­te in der Sil­ve­ster­nacht 2015 in Coburg. Sie war­fen einen Böl­ler in den Brief­schlitz einer Haus­tü­re. Hier­bei ent­zün­de­ten sich im Ein­gangs­be­reich gela­ger­te Kar­to­na­gen und es kam zu einem Brand. Nur durch ihren schnel­len Ein­satz konn­te die Feu­er­wehr Schlim­me­res verhindern.

Wel­ches Feu­er­werk ist in Deutsch­land zugelassen?

Feu­er­werks­kör­per sind, je nach Gefähr­lich­keit, in unter­schied­li­che Kate­go­rien ein­ge­teilt. Bei gän­gi­gen Sil­ve­ster­feu­er­werks­kör­pern han­delt es sich um pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de der Kate­go­rien 1 und 2, soge­nann­te Kleinst­feu­er­wer­ke wie Wun­der­ker­zen, Knall­frö­sche und Par­ty­ar­ti­kel und Klein­feu­er­wer­ke wie Rake­ten, Böl­ler, Kano­nen­schlä­ge und Fon­tä­nen. Feu­er­werks­ar­ti­kel die­ser bei­den Kate­go­rien kön­nen frei erwor­ben wer­den und sind in Deutsch­land erlaubt, soweit sie mit einer BAM-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer sowie dem CE-Kenn­zei­chen aus­ge­stat­tet sind. Die Ein­fuhr, aber auch der Besitz von Gegen­stän­den ohne die­se Kenn­zeich­nun­gen, stel­len eine Straf­tat nach dem Spreng­stoff­ge­setz dar.

Kleinst­feu­er­wer­ke der Kate­go­rie 1 dür­fen Per­so­nen ab 12 Jah­ren das gan­ze Jahr über kau­fen und auch ent­zün­den. Pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de der Kate­go­rie 2 dür­fen Erwach­se­ne nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezem­ber erwer­ben. Das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern der Kate­go­rie 2 ist eben­falls Erwach­se­nen vor­be­hal­ten und aus­schließ­lich am 31. Dezem­ber sowie am 1. Janu­ar erlaubt. Zur Erkenn­bar­keit der Klas­si­fi­zie­rung sind auf Feu­er­werks­kör­pern zum Bei­spiel die Auf­drucke „Kat. 2“ oder „F2“ angebracht.

Kon­trol­liert die Polizei?

Selbst­ver­ständ­lich kon­trol­liert die Poli­zei und das nicht nur zum Jah­res­wech­sel, son­dern regel­mä­ßig und gezielt das gan­ze Jahr über. Dies geschieht vor­ran­gig im Rah­men der Schlei­er­fahn­dung in den Grenz­re­gio­nen, denn die mei­sten ille­ga­len Böl­ler brin­gen nach wie vor Ein­rei­sen­de, ins­be­son­de­re von Bil­lig­märk­ten aus der Tsche­chi­schen Repu­blik, mit. In die­sem Rah­men stell­ten die Fahn­der auch im Jahr 2016 wie­der über 1.000 der ver­bo­te­nen „Pyros“ sicher.

Wie gefähr­lich sind ver­bo­te­ne Böller?

Nicht umsonst tra­gen ille­ga­le Kra­cher Namen wie „La Bom­ba“ oder „Dum-Bum“, denn sie haben in der Regel eine weit­aus grö­ße­re Spreng­kraft als die in Deutsch­land zuge­las­se­nen Böl­ler. Auf­grund des Schwarz­pul­ver­an­teils sowie der teil­wei­se man­gel­haf­ten Zünd­vor­rich­tun­gen ent­spre­chen sie nicht den hohen deut­schen Sicher­heits­be­stim­mun­gen und erhal­ten somit bei uns kei­ne Zulas­sung. Die Fol­ge kön­nen Unfäl­le mit schwer­sten Ver­let­zun­gen sein.

Wo darf ich mein Feu­er­werk nicht abbrennen?

Bit­te beach­ten Sie, dass das Abbren­nen pyro­tech­ni­scher Gegen­stän­de in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alters­hei­men sowie in aus­ge­wie­se­nen Ver­bots­zo­nen nicht erlaubt ist.

Was muss ich grund­sätz­lich im Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern beachten?

Mit Sicher­heit und ver­let­zungs­frei kön­nen Sie Sil­ve­ster fei­ern, wenn Sie fol­gen­de Tipps beachten:

  • Ver­wen­den Sie nur Feu­er­werks­ar­ti­kel mit einer BAM- und CE-Kennzeichnung.
  • Beach­ten Sie zwin­gend die Gebrauchsanweisung.
  • Bewah­ren Sie Feu­er­werks­kör­per sicher vor Kin­dern auf
  • Füh­ren Sie kei­ne pyro­tech­ni­schen Arti­kel in den Taschen Ihrer Klei­dung mit.
  • Schie­ßen Sie kei­ne Böl­ler oder Rake­ten auf Per­so­nen sowie Gebäude.
  • Beu­gen Sie sich beim Anzün­den kei­nes­falls über die Feuerwerksartikel.
  • Hal­ten Sie die abbren­nen­den Gegen­stän­de nicht in Ihren Hän­den fest.
  • Stel­len Sie sicher, dass pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de fest am Boden ste­hen und nicht umkip­pen können.
  • Wenn bereits gezün­de­te Sil­ve­st­er­kra­cher ver­sa­gen, dann las­sen Sie die­se lie­gen und zün­den Sie die „Blind­gän­ger“ kei­nes­falls erneut an!
  • Basteln Sie sich auf kei­nen Fall Ihr eige­nes Feuerwerk.
  • Hal­ten Sie den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stand von acht Metern ein.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter fol­gen­dem Link:

http://​www​.poli​zei​-bera​tung​.de/​m​e​d​i​e​n​a​n​g​e​b​o​t​/​m​e​d​i​e​n​a​n​g​e​b​o​t​-​d​e​t​a​i​l​s​/​d​e​t​a​i​l​/​4​3​.​h​tml