IG BAU Ober­fran­ken: Bau­ar­bei­ter sol­len sich noch in die­sem Jahr Rest­ur­laub sichern

Count­down beim Rest­ur­laub: Bau-Beschäf­tig­te, die noch alten Urlaub haben, müs­sen sich beei­len. „Wer noch Urlaubs­ta­ge aus dem Jahr 2015 übrig hat, der soll­te jetzt einen Antrag zum Rest­ur­laub stel­len“, emp­fiehlt die IG BAU Ober­fran­ken. Denn wäh­rend Urlaubs­an­sprü­che aus 2016 noch ins näch­ste Jahr „mit­ge­nom­men“ wer­den kön­nen, ver­fällt der Urlaub aus dem Vor­jahr zum 31. Dezem­ber völ­lig, erklärt Bezirks­chef Gerald Nicklas.

Die IG BAU rät allen Bau­leu­ten, einen Blick auf ihren „Urlaubs­kon­to­aus­zug“ zu wer­fen. Der jähr­li­che Bescheid listet auf, wie viel Rest­ur­laub aus den ver­gan­ge­nen bei­den Jah­ren noch vor­han­den ist. Der Antrag auf Ent­schä­di­gung lässt sich bei den Sozi­al­kas­sen der Bau­wirt­schaft (SOKA-BAU) noch bis zum 31. Dezem­ber online stel­len: https://​secu​re​.soka​-bau​.de/​anf. Wei­te­re Infos gibt es unter der kosten­frei­en Ser­vice-Num­mer der SOKA-BAU: 0800 – 1000 881.