NGG: Weih­nachts­geld auch für Mini-Job­ber in Oberfranken

Extra-Geld gibt es vor allem für Beschäf­tig­te mit Tarifvertrag

Über die Extra-Euro unterm Weih­nachts­baum kön­nen sich in Ober­fran­ken nicht nur vie­le Voll­zeit-Beschäf­tig­te freu­en. Wenn der Chef sei­nen Mit­ar­bei­tern ein Weih­nachts­geld zahlt, dann haben auch die Mini-Job­ber im sel­ben Unter­neh­men Anspruch auf die Son­der­zah­lung. Dar­auf hat jetzt die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) hin­ge­wie­sen. „Es gilt: Weni­ger Stun­den, weni­ger Geld. Auch gering­fü­gig Beschäf­tig­te bekom­men eine Lohn­tü­te mit Weih­nachts­geld – abhän­gig von der Arbeits­zeit“, erklärt Micha­el Grundl.

Der Geschäfts­füh­rer der NGG Ober­fran­ken rät den Mini-Job­bern in der Regi­on, ihr Anrecht auf Weih­nachts­geld zu prü­fen, bevor Ansprü­che ver­fal­len. „Es gibt immer wie­der Chefs, die die Über­wei­sung zum Jah­res­en­de gern mal ver­ges­sen.“ Auch Aus­zu­bil­den­de gin­gen beson­ders häu­fig leer aus – gera­de dort, wo es kei­nen Betriebs­rat gebe. Im Zwei­fels­fall loh­ne ein Anruf bei der zustän­di­gen Gewerk­schaft, rät Grundl.

Dabei ist das Weih­nachts­geld kei­ne gesetz­li­che Lei­stung, son­dern meist per Tarif- oder Arbeits­ver­trag gere­gelt, stellt die NGG klar. Unter den Mit­ar­bei­tern, in deren Betrieb ein Tarif­ver­trag gilt, erhal­ten im Schnitt 71 Pro­zent ein Weih­nachts­geld. Das zeigt eine aktu­el­le Umfra­ge der Hans-Böck­ler-Stif­tung. Ist der Arbeit­ge­ber nicht tarif­ge­bun­den, kön­nen dem­nach nur 44 Pro­zent der Beschäf­tig­ten mit einer Son­der­zah­lung rechnen.

„Mit einem Tarif­ver­trag fällt das Weih­nachts­geld außer­dem mei­stens höher aus als ohne“, sagt Micha­el Grundl. 100 Pro­zent des Brut­to­lohns beträgt die Son­der­zah­lung zum Bei­spiel in der baye­ri­schen Süß­wa­ren­in­du­strie, der Milch­wirt­schaft, der Obst- und Gemü­se­ver­ar­bei­tung sowie in der Brau­wirt­schaft. Hier gehen die Beschäf­tig­ten also mit einem vol­len 13. Monats­lohn nach Hause.

Im Vor­teil sind der Böck­ler-Unter­su­chung zufol­ge auch Gewerk­schafts­mit­glie­der: 62 Pro­zent von ihnen erhal­ten ein Weih­nachts­geld. Bei den Nicht­mit­glie­dern sind es dage­gen nur 53 Prozent.