Ober­frän­ki­sche Betrie­be kön­nen Schlecht­wet­ter­geld nutzen

IG BAU: Ab jetzt weni­ger Büro­kra­tie bei Saison-Kurzarbeitergeld

Arbeits­los im Win­ter – das muss nicht sein: Die Bau­be­trie­be in Ober­fran­ken kön­nen ihren Mit­ar­bei­tern in der kal­ten Jah­res­zeit den Gang zum Arbeits­amt erspa­ren. Wenn auf den Bau­stel­len wit­te­rungs­be­dingt nichts mehr geht, erlaubt das soge­nann­te Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld (Sai­son-Kug) ab dem 1. Dezem­ber die Wei­ter­be­schäf­ti­gung von Mau­rern, Dach­deckern und Co. Die­se erhal­ten von der Arbeits­agen­tur dann ein Aus­fall­geld in Höhe von bis zu 67 Pro­zent des Net­to­lohns. Die IG BAU Ober­fran­ken spricht von einer „Win­ter-Brücke, die mög­lichst vie­le hei­mi­sche Unter­neh­men nut­zen soll­ten“ – zumal eine wich­ti­ge büro­kra­ti­sche Hür­de weg­ge­fal­len sei.

Denn bis­lang muss­ten Fir­men bei Frost und Schnee auf die Arbeits­agen­tur zuge­hen und einen for­mel­len Antrag stel­len. Das hat sich jetzt geän­dert. Ab sofort müs­sen Bau­un­ter­neh­men der Behör­de ledig­lich mit­tei­len, wer wie lan­ge gear­bei­tet hat. Wenn Auf­trä­ge wegen des Win­ter­wet­ters nicht mehr erle­digt wer­den kön­nen, reicht es jetzt, die Arbeits­agen­tur nach­träg­lich zu infor­mie­ren. Damit kann jeder Betrieb frei pla­nen und fle­xi­bel auf jedes Wet­ter reagie­ren. Für Gerald Nick­las, Bezirks­vor­sit­zen­der der IG BAU Ober­fran­ken, ist klar: „Die neue Rege­lung erspart den Betrie­ben eini­ges an Schreib­ar­beit. Es gibt damit kei­ne ver­nünf­ti­gen Argu­men­te gegen das Sai­son-Kug mehr.“

Im letz­ten – ver­gleichs­wei­se mil­den – Win­ter mel­de­ten sich nach Anga­ben der Arbeits­agen­tur noch vie­le Beschäf­tig­te der Bau­bran­che arbeits­los. Die IG BAU hofft auf einen Rück­gang. Hier­für sei das Sai­son-Kug ein zen­tra­ler Bau­stein, so Nick­las. „Das Schlecht­wet­ter­geld hilft Beschäf­tig­ten und Unter­neh­men. Die einen haben eine kla­re Per­spek­ti­ve und sta­bi­le Ein­künf­te. Die ande­ren kön­nen im Früh­jahr auf ihr erfah­re­nes Per­so­nal zurück­grei­fen und müs­sen nicht neu einstellen.“

Sai­son-Kug-berech­tigt sind Betrie­be des Bau­ge­wer­bes, des Dach­decker­hand­werks und des Gar­ten- und Land­schafts­baus. Die Lei­stung wird zwi­schen Dezem­ber und März gezahlt. Im Gerüst­bau hat die Schlecht­wet­ter­zeit bereits am 1. Novem­ber begonnen.

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