Gud­run Bren­del-Fischer und Joa­chim Unter­län­der: Stil­le Fei­er­ta­ge wei­ter­hin schützen!

„Wir freu­en uns, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die baye­ri­schen Rege­lun­gen zum Schutz von stil­len Fei­er­ta­gen als grund­sätz­lich ver­fas­sungs­ge­mäß ansieht“, so Gud­run Bren­del-Fischer, stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de der CSU-Frak­ti­on im Baye­ri­schen Land­tag. Dies hat das Gericht in einem heu­te ver­öf­fent­lich­ten Beschluss festgestellt.

Joa­chim Unter­län­der, Vor­sit­zen­der des Aus­schus­ses für Arbeit und Sozia­les, Jugend, Fami­lie und Inte­gra­ti­on, macht deut­lich, dass die CSU-Frak­ti­on bestimm­te Fei­er­ta­ge wie den Kar­frei­tag wei­ter­hin spe­zi­ell schüt­zen möch­te: Das Gericht sagt ein­deu­tig: ‚Der Gesetz­ge­ber kann das Aus­maß des Fei­er­tags­schut­zes gesetz­lich aus­ge­stal­ten. Inso­weit steht es ihm frei, für bestimm­te Tage einen über die blo­ße Arbeits­ru­he hin­aus­ge­hen­den äuße­ren Ruhe- und Stil­le Schutz zu schaffen.‘

„Dar­an wer­den wir im Grund­satz auch nicht rüt­teln. Man kann fast jeden Tag im Jahr aus­ge­las­sen fei­ern. Der Kar­frei­tag und ande­re hohe christ­li­che Fei­er­ta­ge sol­len aber der inne­ren Ein­kehr die­nen und daher im wahr­sten Sin­ne des Wor­tes ‚still‘ began­gen wer­den. Man darf dabei auch den Wert für alle Bür­ger nicht ver­ken­nen: An die­sen Tagen sol­len sie sich im Krei­se ihrer Fami­li­en erho­len. Gera­de in unse­rer immer schnel­ler wer­den­den Arbeits­welt ist das ein wich­ti­ges Gut, “ sind sich Gud­run Bren­del-Fischer und Joa­chim Unter­län­der einig.

Wie man die vom Gericht gewünsch­te „Mög­lich­keit einer Aus­nah­me von still­schüt­zen­den Unter­las­sungs­pflich­ten“ gestal­ten könn­te, möch­te die Frak­ti­on nicht übers Knie bre­chen. „Wir wer­den den Beschluss nun sorg­fäl­tig prü­fen“, erklä­ren die bei­den CSU-Lan­des­po­li­ti­ker, für die aller­dings fest­steht: „Eine Abwä­gung im Ein­zel­fall und unter bestimm­ten Umstän­den darf kei­nes­falls zu einem Frei­brief für die­je­ni­gen wer­den, denen es nur um wei­te­re Tanz­ver­an­stal­tun­gen geht.“