Fahr­rad­händ­ler aus Bau­nach von zwei Mit­ar­bei­tern betro­gen – Wei­te­re Geschä­dig­te gesucht

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­ser­klä­rung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

Umfang­rei­che Ermitt­lun­gen von Poli­zei und Staats­an­walt­schaft führ­ten Mit­te Okto­ber zur Durch­su­chung bei zwei Mit­ar­bei­tern eines gro­ßen Fahr­rad­händ­lers in Bau­nach. Die Mit­ar­bei­ter sol­len sowohl die Fir­men­füh­rung als auch eine Viel­zahl an Kun­den getäuscht haben. Sie steck­ten erhal­te­ne Beträ­ge für sich selbst ein. Die Kun­den erhiel­ten nur „Auf­trags­be­stä­ti­gun­gen“ anstatt „Rech­nun­gen“. Als beim Fahr­rad­händ­ler die Dif­fe­ren­zen auf­fie­len, wur­de Anzei­ge bei der Poli­zei erstattet.

Unbe­kann­te Zahl von Geschädigten

Die Poli­zei und die geschä­dig­te Fir­ma bit­ten nun die Käu­fer, das bei Kauf erhal­te­ne Schrift­stück genau anzu­se­hen und zu prü­fen. Soll­te zwi­schen Anschrif­ten­feld und Arti­kel „Auf­trags­be­stä­ti­gung“ ste­hen oder etwas ande­res als Rech­nung, bzw. wenn sie über­haupt kei­ne Rech­nung erhal­ten haben, dann set­zen sie sich bit­te mit der Bau­n­a­cher Fir­ma (Tel. 09544/944441, von 7:00 – 16:00 Uhr) in Ver­bin­dung. Ein wei­te­res Indiz für eine Straf­tat liegt vor, wenn bei der Auf­trags­be­stä­ti­gung bzw. Rech­nung als Kun­den­an­schrift „CS-Klein­tei­le“ steht.

Auch nutz­ten die ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­ter beim Ver­kauf schrift­li­che Rech­nun­gen. Dies war nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand bei „Test­rä­dern“ der Fall. Auf­fäl­lig ist hier, dass das For­mu­lar nur sehr ober­fläch­lich aus­ge­füllt wur­de. Den Kun­den wird emp­foh­len, ihre schrift­li­che Rech­nung prü­fen zu las­sen. Den Ver­kaufs­er­lös behiel­ten die Täter auch hier wie­der ein.

Fest­nah­me nach Wohnungsdurchsuchungen

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erließ der Ermitt­lungs­rich­ter am Amts­ge­richt Bam­berg Durch­su­chungs­be­schlüs­se gegen die bei­den Ange­stell­ten. Die Durch­su­chun­gen brach­ten neben Beweis­mit­teln auch einen fünf­stel­li­gen Bar­geld­be­trag ans Tages­licht. Das Geld stell­te die Poli­zei sicher.

Bei­de Beschul­dig­te schwei­gen bis­lang zu ihrem genau­en Vorgehen.

Geschä­dig­te mit Auf­trags­be­stä­ti­gung sol­len sich bei der Fir­ma melden

Durch die akri­bi­sche Ermitt­lungs­ar­beit des Sach­be­ar­bei­ters der Ermitt­lungs­grup­pe bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land in Zusam­men­ar­beit mit dem Staats­an­walt bei der Staats­an­walt­schaft Bam­berg wur­den bereits etli­che Fäl­le mit die­ser Hand­lungs­wei­se bekannt und aufgeklärt.

Da den Kun­den kei­ne Rech­nun­gen son­dern ledig­lich Auf­trags­be­stä­ti­gun­gen oder ähn­li­ches aus­ge­stellt wur­den, sind die Eigen­tums­ver­hält­nis­se strit­tig. Der Fir­men­in­ha­ber will den Käu­fern kei­nen Nach­teil ent­ste­hen las­sen und sichert sei­nen Kun­den zu, dass sie ohne wei­te­re Kosten eine Rech­nung erhal­ten wer­den. So wer­den sie dann auch Eigentümer.

Des­halb bit­tet der Inha­ber per­sön­lich, dass sich mög­li­che Geschä­dig­te bei sei­ner Fir­ma in Bau­nach melden.

Umfang­rei­che Ermitt­lun­gen dau­ern noch an

Die Arbeit von Staats­an­walt­schaft und Poli­zei wer­den noch län­ge­re Zeit in Anspruch neh­men. Vie­le Beweis­mit­tel ste­hen noch in der Aus­wer­tung und müs­sen noch ent­spre­chend bewer­tet wer­den. Die bei­den ent­las­se­nen Mit­ar­bei­ter erwar­tet ein Straf­ver­fah­ren wegen Betrugs. Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen der geschä­dig­ten Fir­ma ste­hen eben­falls im Raum.