Land­rats­amt Forch­heim: Ver­bot von Geflü­gel­märk­ten und Ausstellungen

Um eine Ver­schlep­pung der Geflü­gel­pest zu ver­hin­dern hat das Land­rats­amt Forch­heim eine All­ge­mein­ver­fü­gung zur Unter­sa­gung von Aus­stel­lun­gen, Märk­ten, Tier­bör­sen und Ver­an­stal­tun­gen ähn­li­cher Art von und mit Geflü­gel und Tau­ben erlassen.

Damit sind ab sofort auch Märk­te, Bör­sen, Aus­stel­lun­gen und ähn­li­che Ver­an­stal­tun­gen mit Hüh­nern, Trut­hüh­nern, Perl­hüh­nern, Reb­hüh­nern, Fasa­nen, Lauf­vö­geln, Wach­teln, Enten und Gän­sen sowie von Tau­ben im Land­kreis Forch­heim ver­bo­ten. Die All­ge­mein­ver­fü­gung ist auf der Inter­net­sei­te www​.lra​-fo​.de sowie zu den all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten des Land­rats­am­tes Forch­heim im Fach­be­reich Öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung einsehbar.