ADFC-Forch­heim: Anlie­gen der Rad­fah­rer erfolg­reich vermittelt

Hell leuchtende Randstreifen links und rechts
Hell leuchtende Randstreifen links und rechts

Das hät­te sich der ADFC-Forch­heim nicht träu­men las­sen. Ende Juli hat­te Ger­hard Krahl, im ADFC-Vor­stand zustän­dig für die Ver­kehrs­po­li­tik im Land­kreis, im Land­rats­amt bei einer Bür­ger­mei­ster­dienst­be­spre­chung über die Anlie­gen der Rad­fah­rer refe­riert. Es ging um das Schlie­ßen von Lücken im Rad­we­ge­netz, die Gestal­tung von Orts­durch­fahr­ten, Que­rungs­hil­fen und nicht zuletzt um Mar­kie­run­gen an den Rän­dern der Wege.

Rad­fah­rer, die bei Dun­kel­heit unter­wegs sind – und gera­de jetzt ist es früh noch lan­ge und abends bereits zei­tig dun­kel – wer­den von ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeu­gen oft so geblen­det, dass sie ihren Weg qua­si mit dem Blin­den­stock erta­sten müss­ten. Umso mehr freut sich der ADFC, dass der am Frei­tag vom Eggols­hei­mer Bür­ger­mei­ster Claus Schwarz­mann an der Stra­ße nach Bam­mers­dorf frei­ge­ge­be­ne Rad­weg voll und ganz den Vor­stel­lun­gen der Rad­fah­rer entspricht.

Hell leuch­ten­de Rand­strei­fen links und rechts, so dass man auch bei Dun­kel­heit nicht vom Weg abkommt. Denn wer über so eine Kan­te fährt, ver­liert das Gleich­ge­wicht, stürzt und ver­letzt sich womög­lich lebens­ge­fähr­lich. Mit zwei Rädern kann man eben nicht wie ein vier­räd­ri­ges Fahr­zeug ein­fach auf den Weg zurückfahren.

Herr Die­ter Els, Lei­ter des Tief­bau­am­tes des Land­krei­ses, sieht aller­dings kei­ne Not­wen­dig­keit für sol­che Rand­mar­kie­run­gen an den Kreis­stra­ßen. In einem Gespräch am Ran­de der Eröff­nungs­fei­er ver­wies er u.a. auf die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung, wonach sich jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer an die Gege­ben­hei­ten anzu­pas­sen habe. Für den Rad­fah­rer hie­ße dies bei nächt­li­cher Blen­dung: Sofort abstei­gen, schie­ben oder bei Dun­kel­heit eben nicht fah­ren und zu Hau­se blei­ben. Den Ver­gleich mit den auf­wän­di­gen Mar­kie­run­gen für Auto­fah­rer auf den Stra­ßen ließ Herr Els nicht gelten.

Neben­bei bemerkt betru­gen die Mehr­ko­sten für die über vier Kilo­me­ter lan­gen beid­sei­ti­gen Mar­kie­run­gen nach Aus­kunft von Bür­ger­mei­ster Schwarz­mann schlap­pe 1200 €.