Geflü­gel­pest: Stall­pflicht auch im Land­kreis Bamberg

Vogel­grip­pe bei Wild­vö­geln brei­tet sich euro­pa­weit aus. Das Baye­ri­sche Mini­ste­ri­um für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz ord­net eine lan­des­wei­te Stall­pflicht für Haus- und Nutz­ge­flü­gel an.

Am ver­gan­ge­nen Frei­tag­nach­mit­tag kün­dig­te das Baye­ri­sche Mini­ste­ri­um für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz mit sofor­ti­ger Wir­kung eine lan­des­wei­te Stall­pflicht für Haus- und Nutz­ge­flü­gel an. Die Stall­pflicht muss in Bay­ern von den zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den durch eine sog. „All­ge­mein­ver­fü­gung“ umge­setzt wer­den und gilt zunächst für unbe­stimm­te Zeit.

Betrof­fen sind alle Geflü­gel­hal­ter, sowohl gewerbs­mä­ßi­ge Geflü­gel­hal­ter als auch Züch­ter und Privatpersonen.

Aus­schlag­ge­bend für die­se ver­schärf­ten tier­seu­chen­recht­li­chen Maß­nah­men ist das aktu­el­le Geflü­gel­pest­ge­sche­hen, dass eine star­ke Aus­brei­tungs­ten­denz in ganz Deutsch­land auf­weist. In fünf Fäl­len waren bereits Haus­ge­flü­gel­be­stän­de betrof­fen und vor­ran­gi­ges Ziel ist es nun­mehr, eine Aus­wei­tung in sol­che Bestän­de zu vermeiden.

Die der­zei­ti­ge Vari­an­te der Vogelgrippe/​Geflügelpest ist nach bis­he­ri­ger wis­sen­schaft­li­cher Erkennt­nis für den Men­schen und ande­re Tier­ar­ten unge­fähr­lich. Bei Geflü­gel dage­gen ver­läuft die Virus­er­kran­kung zur­zeit hoch akut und führt zu vie­len Todes­fäl­len. Aktu­ell sind vor allem Was­ser­vö­gel und Vogel­ar­ten, die sich auch von Aas ernäh­ren z. B. Bus­sard, Möwen und Krä­hen betrof­fen. Bei Sing­vö­geln wur­de der Virus­typ bis­her nicht nach­ge­wie­sen. Ver­dacht besteht, wenn meh­re­re Vogel­ka­da­ver an einem Stand­ort, vor allem in Was­ser­nä­he auftreten.

Geflü­gel­hal­ter sind gesetz­lich ver­pflich­tet, bestimm­te Grund­re­geln der Bio­si­cher­heit ein­zu­hal­ten. Unter dem Begriff Bio­si­cher­heits­maß­nah­men wer­den alle Vor­sichts­maß­nah­men ver­stan­den, die einer­seits den Ein­trag gefähr­li­cher Tier­seu­chen­er­re­ger aus der Umwelt erschwe­ren und ande­rer­seits eine Wei­ter­ver­brei­tung aus bereits infi­zier­ten Betrie­ben unter­bin­den sol­len. Erre­ger der Geflü­gel­pest sind Influ­en­za A Viren, die in der Regel nicht über die Luft, son­dern durch direk­ten Kon­takt mit infi­zier­ten Tie­ren oder durch Kon­takt mit virus­hal­ti­gem Mate­ri­al z. B. Kot über­tra­gen wer­den. Des­halb ist es wich­tig, jeg­li­chen Kon­takt zwi­schen Wild- und Haus­ge­flü­gel zu ver­hin­dern, d. h. auch deren Aus­schei­dun­gen. Dies ist Sinn und Zweck der bay­ern­wei­ten Stall­pflicht. Nutz­ge­flü­gel kann wei­ter­hin im Aus­lauf gehal­ten wer­den, wenn der Aus­lauf nach oben hin durch eine dich­te über­ste­hen­de Abdeckung gesi­chert ist (es genügt kein Netz!). Zusätz­lich muss auch durch eine seit­li­che Ein­zäu­nung das Ein­drin­gen von Wild­vö­geln ver­hin­dert werden.

Für öffent­li­che Geflü­gel­märk­te, Aus­stel­lun­gen und ähn­li­chen Ver­an­stal­tun­gen sind laut Mit­tei­lung des Baye­ri­schen Mini­ste­ri­ums für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz wei­te­re Maß­nah­men in Vorbereitung.