Vogel­grip­pe: Stadt Bay­reuth erlässt Allgemeinverfügung

Ab sofort muss Geflü­gel in der Stadt Bay­reuth auf­ge­stallt werden

Die Stadt Bay­reuth erlässt auf­grund der sich in Bay­ern wei­ter aus­brei­ten­den Geflü­gel­pest (Vogel­grip­pe) eine All­ge­mein­ver­fü­gung. Danach sind alle Tier­hal­ter, die Geflü­gel inner­halb der Stadt Bay­reuth hal­ten, ab sofort dazu ver­pflich­tet, das Geflü­gel auf­zu­stal­len. Die Auf­stal­lung des Geflü­gels muss in geschlos­se­nen Stäl­len oder unter einer Vor­rich­tung erfol­gen, die aus einer über­ste­hen­den, nach oben gegen Ein­trä­ge gesi­cher­ten dich­ten Abdeckung und einer gegen das Ein­drin­gen von Wild­vö­geln gesi­cher­ten Sei­ten­be­gren­zung bestehen muss.