Land­rats­amt Forch­heim: All­ge­mein­ver­fü­gung zur Auf­stal­lung von Geflügel

An meh­re­ren Orten in Deutsch­land und Bay­ern wur­de Geflü­gel­pest bei Wild­ge­flü­gel und in eini­gen Fäl­len auch bei Haus­ge­flü­gel fest­ge­stellt. Der Land­kreis Forch­heim hat daher am 18.11.2016 eine All­ge­mein­ver­fü­gung zur Auf­stal­lung von Geflü­gel erlassen.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung ist auf der Inter­net­sei­te www​.lra​-fo​.de sowie zu den all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten des Land­rats­am­tes Forch­heim im Fach­be­reich Öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung einsehbar.

Die der­zeit gras­sie­ren­de Vari­an­te ist nach bis­he­ri­ger Erkennt­nis für den Men­schen unge­fähr­lich. Bei Geflü­gel führt sie zu ernst­haf­ten Erkran­kun­gen mit zahl­rei­chen Todes­fäl­len. Des­halb wur­den die fol­gen­den Rege­lun­gen für Geflü­gel­hal­ter erlassen:

Geflü­gel ist aufzustallen

Zum Geflü­gel zäh­len Hüh­ner, Trut­hüh­ner, Perl­hüh­ner, Reb­hüh­ner, Fasa­ne, Lauf­vö­gel, Wach­teln, Enten und Gän­se. Für die Auf­stal­lung gibt es fol­gen­de Möglichkeiten:

1. Hal­tung in einem geschlos­se­nen Stall.

2. Hal­tung ein einem wild­vo­gel­dicht abge­zäun­ten und über­dach­ten Auslauf.

Geflü­gel­hal­tun­gen sind gegen unbe­fug­tes Betre­ten zu sichern. Die Auf­stal­lung muss mit einer ver­schließ­ba­ren Tür ver­se­hen sein.

Betre­ten der Geflü­gel­hal­tung durch Betriebs­frem­de nur mit fri­scher Ein­weg­schutz­klei­dung oder sau­be­rer betriebs­ei­ge­ner Schutz­klei­dung; Stie­fel und Over­all sind für Besu­cher bereitzuhalten.

Eine Des­in­fek­ti­ons­mög­lich­keit für Schu­he und eine Hand­wasch­mög­lich­keit müs­sen vor­han­den sein.
Zur Des­in­fek­ti­on der Schu­he kann bei­spiels­wei­se eine fla­che Wan­ne oder eine Schaum­stoff­mat­te mit Des­in­fek­ti­ons­mit­tel ver­wen­det wer­den. Han­dels­üb­li­che Des­in­fek­ti­ons­mit­tel sind wirksam.

Zusätz­li­che Aufzeichnungen

1. Alle Geflü­gel­hal­ter müs­sen die Anzahl der ver­en­de­ten Tie­re in ihrem Bestands­re­gi­ster tages­ak­tu­ell eintragen.

2. Alle Lege­hen­nen­hal­ter mit Bestän­den ab 10 Hüh­nern müs­sen täg­lich die Anzahl der Eier aufschreiben.

Wei­ter­hin emp­fiehlt das Vete­ri­när­amt fol­gen­de leicht umzu­set­zen­de Maßnahmen:

1. Bewah­ren Sie Ihr Fut­ter in geschlos­se­nen Behäl­tern auf.

2. Las­sen Sie im Frei­en kein Fut­ter ste­hen, wenn die Tie­re im Stall sind.

3. Decken Sie Ihren Vor­rat an Ein­streu mit einer Pla­ne ab, wenn sie im Frei­en gela­gert ist.

Um die Lage wei­ter­hin beob­ach­ten zu kön­nen, bit­tet das Vete­ri­när­amt dar­um, ins­be­son­de­re fol­gen­de Beob­ach­tun­gen mitzuteilen:

1. Ansamm­lun­gen meh­re­rer ver­en­de­ter Wild­enten, Wild­gän­se, Schwä­ne, Möwen oder son­sti­gen Wassergeflügels.

2. Plötz­li­che schwe­re Erkran­kung gan­zer Haus­ge­flü­gel­be­stän­de mit zahl­rei­chen Todes­fäl­len inner­halb kur­zer Zeit. Ins­be­son­de­re sind von den Todes­fäl­len Hüh­ner und Trut­hüh­ner betroffen.