„Fall Peg­gy“: Unter­su­chun­gen dau­ern an

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Die Ermitt­lun­gen zu der Fra­ge, ob eine Ver­bin­dung zwi­schen der Uwe Böhn­hardt zuzu­ord­nen­den DNA-Spur und dem Ver­schwin­den von Peg­gy K. besteht, dau­ern an. Neben einem beauf­trag­ten Unter­su­chungs­in­sti­tut befas­sen sich auch wei­te­re Gut­ach­ter und die Ermitt­ler der Son­der­kom­mis­si­on (SOKO) sowie die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth der­zeit mit die­sem Spu­ren­kom­plex. Erst die Sum­me aller Unter­su­chungs­er­geb­nis­se und Ermitt­lun­gen ermög­licht eine ver­läss­li­che Bewer­tung und Ein­ord­nung die­ser Spur.

Neben der sonst in alle Rich­tun­gen mit Nach­druck wei­ter­lau­fen­den Ermitt­lungs­ar­beit ist die Veri­fi­zie­rung der DNA-Spur der­zeit ein Schwer­punkt. Dazu wird Spu­ren­si­che­rungs­ge­rät der Tat­ort­grup­pe der Poli­zei Thü­rin­gen, das sowohl im Fall Uwe Böhn­hardt als auch bei den Spu­ren­si­che­rungs­maß­nah­men im Zusam­men­hang mit den auf­ge­fun­de­nen sterb­li­chen Über­re­sten von Peg­gy K. ein­ge­setzt wor­den sein könn­te, überprüft.

Die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth und die Ermitt­ler der SOKO haben inso­weit von Beginn an Vor­rang auf die Über­prü­fung der Iden­ti­tät der Spur gelegt und sich nicht auf eine Hypo­the­se festgelegt.

Eine kri­mi­na­li­stisch belast­ba­re, fall­be­zo­ge­ne Beur­tei­lung kann erst bei Vor­lie­gen aller Ergeb­nis­se erfol­gen. Die Unter­su­chun­gen wer­den noch einen län­ge­ren Zeit­raum in Anspruch nehmen.

Wenn ein Gesamt­ergeb­nis vor­liegt, erfolgt eine Infor­ma­ti­on sei­tens der Ermittlungsbehörden.