Stadt­hal­le Bay­reuth: Eini­gung bei Urheberrecht

Nach sie­ben­stün­di­gem Gesprächs­ma­ra­thon steht fest: Es wird kei­ne Kla­ge gegen die vom Stadt­rat beschlos­se­ne gro­ße Sanie­rungs­lö­sung geben

Ein Urhe­ber­recht, das den Erben des Archi­tek­ten Hans C. Rei­sin­ger zusteht, wird zu kei­ner­lei Ver­zö­ge­rung beim Umbau und der Sanie­rung der Stadt­hal­le füh­ren, da die vom Stadt­rat beschlos­se­ne Pla­nung der Archi­tek­ten Kne­rer & Lang durch­ge­führt wer­den kann. Eine Kla­ge der Erben wird es nicht geben. Mit die­sem Ergeb­nis, das eine end­gül­ti­ge Eini­gung dar­stellt, ende­ten am ver­gan­ge­nen Frei­tag meh­re­re inten­siv geführ­te Bespre­chun­gen zwi­schen der Stadt und den Erben.

Wie Ober­bür­ger­mei­ste­rin Bri­git­te Merk-Erbe mit­teilt, erstreck­te sich allein das Gespräch am ver­gan­ge­nen Frei­tag mit der Erbin und den von ihr beauf­trag­ten Rechts­an­wäl­ten über mehr als sie­ben Stun­den. Für die Stadt nah­men dar­an neben der Ober­bür­ger­mei­ste­rin Stadt­di­rek­tor Ulrich Pfei­fer, Rechts­di­rek­to­rin Ruth Ficht­ner, Stadt­bau­di­rek­tor Hans-Die­ter Striedl sowie der von der Stadt beauf­trag­te Anwalt Dr. Tho­mas Mronz teil.

Merk-Erbe, die in den ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­ten bei den Gesprä­chen immer wie­der dar­auf gesetzt hat­te, dass eine güt­li­che Eini­gung mög­lich sein wird, zeigt sich erleich­tert: „Es war immer mei­ne Über­zeu­gung, dass wir eine gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung ver­mei­den soll­ten und vor allem auch ver­mei­den kön­nen. Das jetzt vor­lie­gen­de Ergeb­nis ist die Bestä­ti­gung, dass sich Lösun­gen eher im gemein­sa­men ‚Rin­gen‘ fin­den las­sen, als in der Suche nach Kon­flik­ten. Nach der Zusa­ge zusätz­li­cher För­der­mit­tel durch Finanz­mi­ni­ster Dr. Mar­kus Söder ist nun ein wei­te­res even­tu­ell bestehen­des Hin­der­nis für den Fort­gang der Sanie­rungs­ar­bei­ten aus­ge­räumt. Mit den näch­sten gro­ßen, sicht­ba­ren Schrit­ten kön­nen wir somit begin­nen, sobald die Geneh­mi­gung zum vor­zei­ti­gen Beginn der Bau­maß­nah­me vorliegt.“

Der Eini­gung am Frei­tag ging zunächst eine noch­ma­li­ge Besich­ti­gung der Stadt­hal­le mit der Erbin vor­aus, bei der das Archi­tek­tur­bü­ro Kne­rer & Lang sach­lich und lösungs­ori­en­tiert infor­mier­te. Die Stadt Bay­reuth hat hier immer ihre Auf­fas­sung bekräf­tigt, dass die Eigen­tü­mer­rech­te im Zwei­fel den Urhe­ber­rech­ten vorgehen.

Im Ein­zel­nen wur­de unter ande­rem Fol­gen­des ver­ein­bart: Sei­tens der Erben wird es kei­ne gericht­li­chen Schrit­te gegen die Stadt geben. Über eine noch zu gestal­ten­de Foto­do­ku­men­ta­ti­on in der umge­bau­ten und sanier­ten Stadt­hal­le wird an geeig­ne­ter Stel­le der bau­li­che Zustand der Stadt­hal­le von den 1960er Jah­ren bis zum aktu­el­len Stand (also nach Umbau und Sanie­rung) gezeigt. Dabei geht es ein­zig und allein um eine Baudokumentation.

Zudem wur­de ein finan­zi­el­ler Aus­gleich ver­ein­bart. Der von der Stadt beauf­trag­te Fach­an­walt für Bau­recht, Dr. Tho­mas Mronz, hier­zu: „Erfreu­li­cher­wei­se konn­te mit der güt­li­chen Eini­gung ein even­tu­el­les kosten­in­ten­si­ves gericht­li­ches Ver­fah­ren ver­mie­den wer­den. Bei einer Bau­sum­me von der­zeit rund 55 Mil­lio­nen Euro ist die mit den Rei­ssin­ger-Erben erziel­te finan­zi­el­le Abgel­tung in Höhe von 100.000 Euro (das heißt 0,18 % der aktu­el­len Bau­ko­sten) als äußerst gün­stig zu bewerten.“