Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren Bereich „Schef­fel­stra­ße“ und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren Teil­be­reich 1 „Scheffelstraße/​Am Mühlgraben“

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 31. Okto­ber, der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ent­wurf für den Bereich „Schef­fel­stra­ße“ und der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Scheffelstraße/​Am Mühl­gra­ben“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis zum 1. Dezem­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Die frag­li­chen Grund­stücke wer­den aktu­ell als land­wirt­schaft­li­che Flä­che genutzt. Im Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Bay­reuth ist eine per­spek­ti­vi­sche Nut­zung als Wohn­bau­flä­che vor­ge­se­hen. Eine ent­spre­chen­de bau­li­che Ent­wick­lung konn­te bis­lang auf­grund feh­len­der Zustim­mung sei­tens der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer aber nicht umge­setzt wer­den. Nun sind auch die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer an einer wei­te­ren bau­li­chen Ver­wer­tung der Flä­chen inter­es­siert, so dass die städ­ti­sche Ziel­set­zung umsetz­bar erscheint.

Auf­grund unter­schied­li­cher pla­ne­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen im Pla­nungs­ge­biet hat der Stadt­rat eine Fort­füh­rung des bis­he­ri­gen Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens „Scheffelstraße/​Am Mühl­gra­ben“ in zwei Teil­be­rei­chen mit jeweils dif­fe­ren­zier­tem zeit­li­chen Ver­fah­rens­fort­gang beschlos­sen. Das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren soll für den Teil­be­reich 1, der die Grund­stücks­flä­chen im Bereich Preu­schwit­zer Straße/​Scheffelstraße umfasst, mit der öffent­li­chen Aus­le­gung fort­ge­führt werden.

Die Flä­che an der Preu­schwit­zer Stra­ße soll dabei als Misch­ge­biet fest­ge­setzt wer­den, um even­tu­el­le Ergän­zun­gen des Nut­zungs­mi­xes im bestehen­den Nah­ver­sor­gungs­zen­trum Kreuz/​Scheffelstraße oder aber Wohn­nut­zun­gen zu ermög­li­chen. Hier­zu ist für die rele­van­ten Flä­chen die Dar­stel­lung des aktu­ell wirk­sa­men Flä­chen­nut­zungs­pla­nes von „All­ge­mei­nes Wohn­ge­biet“ in „Misch­ge­biet“ zu ändern. Dies soll im Par­al­lel­ver­fah­ren erfolgen.

Das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Bereich Schef­fel­stra­ße“ wird ent­spre­chend den städ­te­bau­li­chen Zie­len für die gesam­ten Ent­wick­lungs­flä­chen im Bereich Schef­fel­stra­ße und Am Mühl­gra­ben fort­ge­führt. Das Ver­fah­ren umfasst aus die­sem Grund eben­falls die Grund­stücks­flä­chen im Kreu­zungs­be­reich Scheffelstraße/​Am Mühl­gra­ben und sieht eine Umwid­mung von „All­ge­mei­nem Wohn­ge­biet“ in „Misch­ge­biet“ vor.

Der Stadt­rat der Stadt Bay­reuth hat in sei­ner Sep­tem­ber-Sit­zung den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zugestimmt.

Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Beden­ken und Anre­gun­gen kön­nen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll vor­ge­bracht wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.