MdL Heinrich Rudrof: Zuschüsse für Breitengüßbach und Litzendorf

Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

Aufgrund der Vorlage der Regierung von Oberfranken werden nachstehende Bauvorhaben als förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz anerkannt:

Neuerrichtung einer Fußgängerunterführung am Bahnsteigzugang Breitengüßbach in Bahn-km 7,584: Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 1.883.000,– Euro werden voraussichtlich ca. 960.000,– Euro zuwendungsfähig sein. Die Gemeinde Breitengüßbach kann voraussichtlich mit einem Zuschuss bis zu 720.000 Euro rechnen.

Staatsstraße 2281, Bau eines unselbständigen Geh- und Radweges zwischen Lohndorf und Tiefenellern: Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 735.000,– Euro werden voraussichtlich ca. 685.000,– Euro zuwendungsfähig sein. Der Gemeinde Litzendorf wird voraussichtlich ein Zuschuss in Höhe von 550.000 Euro in Aussicht gestellt.

Diese Nachricht erhielt MdL Heinrich Rudrof von Staatsminister Joachim Herrmann, MdL. „Als Mitglied des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag freue ich mich mit Bürgermeisterin Reinfelder und Bürgermeister Möhrlein ganz besonders über diese guten Nachrichten aus München“, so Landtagsabgeordneter Heinrich Rudrof abschließend.