MdL Hein­rich Rudrof: Zuschüs­se für Brei­ten­güß­bach und Litzendorf

Zuwen­dun­gen nach Art. 2 BayGVFG zur Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­ver­hält­nis­se der Gemeinden

Auf­grund der Vor­la­ge der Regie­rung von Ober­fran­ken wer­den nach­ste­hen­de Bau­vor­ha­ben als för­der­fä­hig nach dem Baye­ri­schen Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz anerkannt:

Neu­errich­tung einer Fuß­gän­ger­un­ter­füh­rung am Bahn­steig­zu­gang Brei­ten­güß­bach in Bahn-km 7,584: Von den ver­an­schlag­ten Gesamt­ko­sten in Höhe von 1.883.000,– Euro wer­den vor­aus­sicht­lich ca. 960.000,– Euro zuwen­dungs­fä­hig sein. Die Gemein­de Brei­ten­güß­bach kann vor­aus­sicht­lich mit einem Zuschuss bis zu 720.000 Euro rechnen.

Staats­stra­ße 2281, Bau eines unselb­stän­di­gen Geh- und Rad­we­ges zwi­schen Lohn­dorf und Tie­fen­el­lern: Von den ver­an­schlag­ten Gesamt­ko­sten in Höhe von 735.000,– Euro wer­den vor­aus­sicht­lich ca. 685.000,– Euro zuwen­dungs­fä­hig sein. Der Gemein­de Lit­zen­dorf wird vor­aus­sicht­lich ein Zuschuss in Höhe von 550.000 Euro in Aus­sicht gestellt.

Die­se Nach­richt erhielt MdL Hein­rich Rudrof von Staats­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann, MdL. „Als Mit­glied des Haus­halts­aus­schus­ses im Baye­ri­schen Land­tag freue ich mich mit Bür­ger­mei­ste­rin Rein­fel­der und Bür­ger­mei­ster Möhr­lein ganz beson­ders über die­se guten Nach­rich­ten aus Mün­chen“, so Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Hein­rich Rudrof abschließend.