Erfolg­rei­che Schlei­er­fahn­dung – Auto­dieb hin­ter Gittern

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

A9/BAYREUTH. Ein 19 Jah­re alter Auto­dieb ging am frü­hen Don­ners­tag­nach­mit­tag ober­frän­ki­schen Poli­zei­be­am­ten auf der Auto­bahn A9 bei Bay­reuth ins Netz. Gegen den Mann aus Ost­eu­ro­pa, der zudem kei­nen Füh­rer­schein besitzt, erging am Frei­tag auf Ver­an­las­sung der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haftbefehl.

Gegen 12.30 Uhr fiel ein schwar­zer Audi Q5 mit Stutt­gar­ter Kenn­zei­chen Bay­reu­ther Ver­kehrs­po­li­zi­sten auf der A9 in nörd­li­cher Rich­tung auf. Eine Fahn­dungs­über­prü­fung der Kenn­zei­chen ergab, dass der Wagen in der Nacht zum 22. Okto­ber in Baden-Würt­tem­berg gestoh­len wor­den war. Die Ver­kehrs­po­li­zi­sten stopp­ten den Wagen an der Anschluss­stel­le Bay­reuth-Süd und stell­ten das Fahr­zeug sicher. Den jun­gen Polen am Steu­er nah­men die Beam­ten an Ort und Stel­le vor­läu­fig fest und über­ga­ben ihn für die wei­te­ren Ermitt­lun­gen an die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth. Wie sich zudem her­aus­stell­te, besitzt der 19-Jäh­ri­ge auch kei­nen gül­ti­gen Füh­rer­schein. Auf Antrag der Bay­reu­ther Staats­an­walt­schaft erging gegen den Mann am Frei­tag Unter­su­chungs­haft­be­fehl. Mitt­ler­wei­le befin­det er sich in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt und war­tet auf sei­ne Hauptverhandlung.