Bürgerbegehren Straßenausbaubeitrag Ebermannstadt – Runder Tisch am 25.10.2016

Der am 25.10.2016 stattgefundene Runde Tisch zum Thema Bürgerbegehren Straßenausbaubeitrag Ebermannstadt fand unter Beteiligung von Landrat Dr. Ulm, Bürgermeisterin Meyer, Vertretern des Bürgerbegehrens, Vertretern des Stadtrates und der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Forchheim statt.

Eine Einigung zum Antrag des Bürgerbegehrens und dessen Zulässigkeit konnte nicht erzielt werden, folgender Grundkonsens bzw. folgende Feststellungen konnten festgehalten werden:

  • In der weiteren Diskussion sollte die Frage der formellen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens getrennt werden von der Thematik der Einführung wiederkehrender Beiträge in der Stadt Ebermannstadt. Mit dem Bürgerbegehren soll die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für die Zukunft erreicht werden, die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der zu erwartenden Beitragsbescheide bleibt dem jeweils betroffenen Bürger auf dem Rechtsweg offen.
  • Es besteht grundsätzliche Offenheit sowohl von Seiten der Stadt als auch von Seiten der Initiatoren des Bürgerbegehrens über die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für die Zukunft in der Stadt Ebermannstadt weiter zu diskutieren und die Folgen zu erörtern. In welcher Form dies erfolgt, wurde noch nicht vereinbart.
  • Eine Rücknahme des Bürgerbegehrens zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt nicht.
  • Es wurde von Seiten der Kommunalaufsicht die Unzulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens dargestellt und auf die Verpflichtung der Stadt Ebermannstadt hingewiesen, den Beschluss zur Zulassung des Bürgerbegehrens aufzuheben.

Anmerkung des Landratsamtes: Eine Entscheidung des Stadtrates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist nach Prüfung der Kommunalaufsicht in der Stadtratssitzung am 07.11.16 rechtlich geboten. Eine Verlängerung der Frist zur Entscheidung über das Bürgerbegehren ist nicht möglich.