MdL Heinrich Rudrof: Staatliche Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen – 200 000 Euro für den Markt Heiligenstadt i. Ofr.

„Der Freistaat Bayern unterstützt den Markt Heiligenstadt dieses Jahr mit Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von 200 000 Euro“, freut sich Landtagsabgeordneter Heinrich Rudrof. Diese Information bekam MdL Rudrof heute von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder.

Die Gründe für die Bedarfszuweisungen sind in ganz Bayern verschieden. Rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Sonderbelastungen oder länger andauernde Schwierigkeiten können darüber ausgeglichen werden. „Immer wieder vorkommende Beispiele sind Ausfälle von Gewerbesteuer, Hochwasserkatastrophen oder etwa freiwillige Gemeindezuschüsse. Stabilisierungshilfen sind demgegenüber Bedarfszuweisungen für strukturelle Härten, die ihren Ursprung in der Bevölkerungsentwicklung haben“, so Haushaltspolitiker Heinrich Rudrof.

In diesem Jahr hat der Freistaat das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen um 30 Millionen Euro auf landesweit 150 Millionen Euro erhöht. Das ist erneut eine Steigerung im Vergleich zum vergangenen Jahr. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit vier Jahren auch so genannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt. Über die Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden. Dort sitzen das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände.

„Ich freue mich sehr, dass wir in Bayern die betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht im Regen stehen lassen“, so MdL Heinrich Rudrof abschließend.