Bam­ber­ger GAL: „Kei­ne Grab­stei­ne aus Kinderarbeit“

GAL will Fried­hofs­sat­zung ändern und nur noch kin­der­ar­beits­freie Pro­duk­te akzeptieren

Kei­ne Grab­stei­ne aus Kin­der­ar­beit soll es künf­tig mehr auf dem Bam­ber­ger Fried­hof geben. Das will GAL-Stadt­rä­tin Petra Fried­rich mit ihrem jüng­sten Antrag errei­chen. Der geht dahin, die städ­ti­sche Fried­hofs­sat­zung ent­spre­chend zu ändern, denn dies hat der Baye­ri­sche Land­tag mit einer Ände­rung des Bestat­tungs­ge­set­zes im Juli 2016 ermög­licht, so Friedrich.

Seit­her ist es den Fried­hofs­trä­gern mög­lich, ein Ver­wen­dungs­ver­bot für Grab­stei­ne zu erlas­sen, die in aus­beu­te­ri­scher Kin­der­ar­beit her­ge­stellt wer­den. Gere­gelt ist auch die Nach­weis­pflicht, also wie der Grabstein­her­stel­ler nach­wei­sen kann bzw. muss, dass sei­ne Pro­duk­te dies­be­züg­lich ein­wand­frei sind. Inhalt­lich muss der Nach­weis die Richt­li­ni­en der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on IAO von 1999 erfüllen.

„Gut, dass wir jetzt vor Ort han­deln kön­nen“, meint Petra Fried­rich, „es ist eine für mich gru­se­li­ge Vor­stel­lung, dass wir unse­rer Ver­stor­be­nen geden­ken im Anblick von Grab­stei­nen, die in Län­dern her­stellt wer­den, in denen Stei­ne­klop­fen durch Kin­der­hand üblich ist. Für mich ein abso­lu­tes No-Go.“