IHK Ober­fran­ken: „End­lich Pla­nungs­si­cher­heit für Unternehmen“

Zur Eini­gung bei der Erb­schaft­steu­er erklärt IHK-Prä­si­dent Heri­bert Trunk:

„Die Zustim­mung des Bun­des­rats zur Erb­schaft­steu­er­re­form ist eine gute Nach­richt für die Wirt­schaft in Ober­fran­ken. End­lich herrscht Rechts- und Pla­nungs­si­cher­heit für die vie­len mit­tel­stän­di­schen Fami­li­en­un­ter­neh­men, die das Rück­grat der Wirt­schaft in unse­rer Regi­on sind und von denen vie­le in den kom­men­den Jah­ren zur Über­ga­be anste­hen. Es ist erfreu­lich, dass eini­ge Vor­schlä­ge aus der Wirt­schaft in das Gesetz auf­ge­nom­men wor­den sind und deut­li­che Erleich­te­run­gen für Klein­un­ter­neh­mer mit sich brin­gen. Wir konn­ten errei­chen, dass nun Betrie­be mit bis zu fünf statt ursprüng­lich geplant drei Mit­ar­bei­tern vom Nach­weis zum Arbeits­platz­erhalt befreit sind. Auch in der Fra­ge der Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen konn­te eine ver­nünf­ti­ge Lösung gefun­den wer­den, hier wer­den Unter­neh­men jetzt zumin­dest etwas näher an der Rea­li­tät bewer­tet. Lei­der machen ein­zel­ne Neu­re­ge­lun­gen eine Unter­neh­mens­über­ga­be in Zukunft teu­rer und auf­wän­di­ger. Im Sin­ne der ober­frän­ki­schen Unter­neh­men ist daher eine mög­lichst unbü­ro­kra­ti­sche Umset­zung der Reform durch die Finanz­ver­wal­tung ange­bracht. Defi­ni­tiv wird die steu­er­li­che Ent­la­stung des Mit­tel­stan­des auch in den kom­men­den Jah­ren ein The­ma sein, für das sich die IHK einsetzt.“