Bamberger Grüne bemühen die Rechtsaufsicht

Kreistagsfraktion der Grünen will Finanzierung und Zuständigkeiten der Asylsozialberatung von der Regierung von Oberfranken überprüft wissen

Im Landkreis Bamberg rechnet die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Asylsozialberatung mit den jeweiligen Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte teils direkt ab. So spart sich der Landkreis Bamberg seinen Finanzierungsbeitrag zur Asylsozialberatung. Über eine leicht erhöhte Pauschale pro Person und Tag an die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte finanziert so der Freistaat Bayern indirekt auch den kommunalen Anteil der Kosten für die Asylsozialberatung.

Der Kreistagsfraktion der Grünen stellt sich nunmehr die Frage, ob ein derartiges Konstrukt überhaupt zulässig ist. Die Asylsozialberatung ist nach ihrer Auffassung keine Aufgabe des staatlichen Teils des Landratsamtes, sondern fällt durch ihren Charakter der Freiwilligkeit in den kommunalen Teil des Landratsamtes und damit unter die Zuständigkeit der Kreisgremien.

Asylsozialberatung ist in Bayern nicht gesetzlich verankert, sondern lediglich durch eine Richtlinie geregelt. Diese sieht eine kommunale Beteiligung bis vor. Im Kreistag zu Bamberg gab es jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Bewilligung der Mittel für die Asylsozialbetreuung. Vielmehr entzieht sie sich durch das erwähnte Finanzierungskonstrukt der politischen Kontrolle.

Nachdem es nun mehrfach zu Irritationen gekommen war, was die Asylsozialbetreuung anbelangt, und Betreiber offensichtlich in der Lage sind, diese gegenüber der AWO zu kündigen und die Beratung auf eigene Faust mittels nicht qualifiziertem Personal durchzuführen, hatte daraufhin die Grüne Kreistagsfraktion einen Antrag zu diesem Themenkomplex gestellt. „Die Asylsozialberatung muss den Qualitätsanforderungen genügen, wie sie die bayerischen Richtlinien vorsehen. Das kann nicht mal eben der Hausmeister erledigen“, verdeutlicht Kreisrat Andreas Lösche die Missstände.

Der Landrat jedoch verweigert eine Behandlung des Antrages in den Kreisgremien mit dem Hinweis darauf, es handle sich bei der Asylsozialberatung um eine staatliche Aufgabe des Landratsamtes. Weiterhin verweist er darauf, dass in einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden beschlossen worden sei, den Antrag nicht dem Kreistag vorzulegen. Einen solchen Beschluss gibt es tatsächlich nicht und kann es auch nicht geben, da die Fraktionsvorsitzendenrunde kein beschließendes Gremium darstellt.

Die Grüne Kreistagsfraktion möchte nun Gewissheit, ob das Verfahren bezüglich der Finanzierung und der Umgang mit ihrem Antrag zulässig sind. „Wir bezweifeln, dass man die Asylsozialberatung auf einer derartig wackligen Vertrauensbasis gestalten kann, zumal die Flüchtlinge auch zu ihren Rechten gegenüber den Betreibern beraten werden sollen. Daher wollen wir das nun mithilfe der Rechtsaufsicht klären. Die Betreiber der Unterkünfte sollten nichts mit der Sozialberatung zu tun haben“, fasst Kreisrätin Barbara Müllich das Anliegen der Grünen-Fraktion zusammen.