Bahn­aus­bau in Forch­heim: Ver­fah­ren zum pas­si­ven Schall­schutz beginnt

Anspruchs­be­rech­tig­te Eigen­tü­mer wer­den angeschrieben

Per­sön­li­che Bera­tung am 17. und 18. Okto­ber im DB-Infopunkt

Die Bahn beginnt mit der Umset­zung des pas­si­ven Schall­schut­zes im Bereich Forch­heim von Ker­s­bach bis in Höhe der Pia­sten­brücke. Der Bau­ab­schnitt gehört zum vier­glei­si­gen Aus­bau der Strecke Nürn­berg-Ebens­feld (VDE8.1ABS).

Die im Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für den Plan­fest­stel­lungs­ab­schnitt (PFA) 18/19 benann­ten anspruchs­be­rech­tig­ten Eigen­tü­mer der Gebäu­de wer­den in Kür­ze von einem von der Deut­schen Bahn AG beauf­trag­ten Inge­nieur­bü­ro ange­schrie­ben. In dem Schrei­ben ist der wei­te­re Ablauf benannt und die Eigen­tü­mer kön­nen einen Ter­min zur Besich­ti­gung des Gebäu­des ver­ein­ba­ren, wenn sie die Umset­zung der Maß­nah­men vor­neh­men wollen.

Am 17. und 18.10.2016 besteht die Mög­lich­keit, sich per­sön­lich hier­zu im DB-Infor­ma­ti­ons­punkt am Bahn­hof Forch­heim bera­ten zu las­sen. In der Zeit vom 10–16 Uhr ist ein Fach­mann vor Ort.

Pas­siv wird vor dem Schall, der von der Bahn­strecke aus­geht, vor allem durch däm­men­de Fen­ster geschützt, die jetzt ein­ge­baut wer­den kön­nen. Akti­ver Schall­schutz erfolgt vor allem durch däm­men­de Wän­de ent­lang der Strecke. Beim Neu- und Aus­bau von Bahn­strecken besteht für die Anrai­ner ent­spre­chend fest­ge­leg­ter Grenz­wer­te Anspruch auf Schallschutz.