Bay­reuth: Ver­län­ge­rung der Ver­än­de­rungs­sper­re für Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Ehe­ma­li­ge Röh­ren­see­ka­ser­ne – Süd­li­cher Teilbereich“

Sat­zung liegt aus

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab sofort die Sat­zung für die Ver­län­ge­rung der Ver­än­de­rungs­sper­re für den Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plan­ent­wur­fes „Ehe­ma­li­ge Röh­ren­see­ka­ser­ne – Süd­li­cher Teil­be­reich“ aus. Die Unter­la­gen kön­nen wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, ein­ge­se­hen wer­den. Die Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Erläu­te­run­gen zur Verfügung.

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Juli für den Bereich des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens „Ehe­ma­li­ge Röh­ren­see­ka­ser­ne – Süd­li­cher Teil­be­reich“ ein­stim­mig eine Ver­län­ge­rung der Gel­tungs­dau­er der Ver­än­de­rungs­sper­re beschlos­sen. Dies war erfor­der­lich, um die Umsetz­bar­keit der städ­te­bau­li­chen Zie­le des Bebau­ungs­plan­ent­wur­fes nicht zu gefährden.