Stadt Bay­reuth will neu­es Wohn­ge­biet Eichel­berg entwickeln

Stadt­rat beschließt Ein­lei­tung des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens und Veränderungssperre

Um lang­fri­stig den künf­ti­gen Wohn­raum­be­darf für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser decken zu kön­nen, beab­sich­tigt die Stadt Bay­reuth, das vor­han­de­ne Flä­chen­po­ten­zi­al am Eichel­berg als Wohn­ge­biet zu entwickeln.

Ziel der Pla­nung ist es, eine bedarfs­ge­rech­te Wei­ter­ent­wick­lung des innen­stadt­na­hen Wohn­an­ge­bo­tes und die Rah­men­be­din­gun­gen für bezahl­ba­ren und alters­ge­rech­ten, aber auch attrak­ti­ven Wohn­raum zu schaf­fen. Das Flä­chen­po­ten­zi­al am Eichel­berg wird heu­te weit­ge­hend als land­wirt­schaft­li­che Flä­che genutzt. Es soll als Wohn­bau­flä­che ent­wickelt und ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren auf­ge­stellt wer­den. Der Stadt­rat Bay­reuth hat dem in sei­ner Sit­zung Ende Juli zuge­stimmt und die Ein­lei­tung eines Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens beschlos­sen, des­sen Gel­tungs­be­reich eine Flä­che von 6,26 Hekt­ar umfasst.

Für die­sen Gel­tungs­be­reich hat der Stadt­rat außer­dem eine Ver­än­de­rungs­sper­re beschlos­sen. Sie ist erfor­der­lich, um die Umsetz­bar­keit der städ­te­bau­li­chen Zie­le des Bebau­ungs­plan­ent­wur­fes nicht zu gefährden.

Die Sat­zung über die Ver­än­de­rungs­sper­re tritt am Frei­tag, 19. August, in Kraft. Sie liegt ab sofort beim Stadt­bau­pla­nungs­amt, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­latz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Par­tei­ver­kehrs­zei­ten (Mon­tag bis Frei­tag von 8 bis 12 Uhr und Mitt­woch zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr) zur Ein­sicht bereit. Die Mit­ar­bei­ter des Pla­nungs­am­tes ste­hen für Erläu­te­run­gen zur Verfügung.