Bam­ber­ger SPD-Frak­ti­on hin­ter­fragt Ver­ga­be von Dienst­lei­stun­gen bei ARE II

In einer Anfra­ge for­dert die SPD-Stadt­rats­frak­ti­on die Stadt Bam­berg auf bei der Regie­rung von Ober­fran­ken den Ver­ga­be­pro­zess von Dienst­lei­stun­gen an Unter­neh­men zu hin­ter­fra­gen. Im Bam­ber­ger Auf­nah­me- und Rück­füh­rungs­zen­trum haben ca. 70 Per­so­nen ihre Stel­le ver­lo­ren, da loka­le Unter­neh­men kei­ne Zuschlä­ge in Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren erhal­ten hatten.

Mit Unver­ständ­nis hat die SPD Stadt­rats­frak­ti­on auf die Ent­schei­dung der Regie­rung von Ober­fran­ken reagiert, die Zusam­men­ar­beit mit den Bam­ber­ger Unter­neh­men Senne­fel­der und AWO ein­zu­stel­len. „Jetzt wer­den aus­ge­rech­net die Unter­neh­men bestraft, wel­che uns und der Regie­rung am mei­sten gehol­fen haben, als die Not durch die Flücht­lings­strö­me am größ­ten war“, so SPD Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Klaus Stier­in­ger. „Die Baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung hat uns, als es um die Ent­schei­dung zur Ein­rich­tung des Zen­trums in Bam­berg ging, zuge­si­chert, dass loka­le Unter­neh­men zum Zuge kom­men wer­den“, so Klaus Stier­in­ger. „Es ver­wun­dert, dass auch die­se Zusi­che­rung schon nach nicht ein­mal einem Jahr nicht mehr gül­tig ist.“

Auch Heinz Kunt­ke, SPD Stadt­rat und Vor­sit­zen­der des Bür­ger­ver­eins, kri­ti­siert die Ent­schei­dung der Regie­rung von Ober­fran­ken: „Ich bedaue­re sehr, dass loka­le Unter­neh­men beim Wach­dienst und der Küche kei­nen Zuschlag erhal­ten haben und das Essen nun aus Nürn­berg und das Wach­per­so­nal sogar von außer­halb Bay­erns kommt“, so Heinz Kunt­ke. Die SPD-Frak­ti­on möch­te des­halb die Kri­te­ri­en der Ver­ga­be hin­ter­fra­gen las­sen und stellt eine ent­spre­chen­de Anfra­ge an die Stadt Bam­berg. „Eine Ent­schei­dung soll­te nicht aus­schließ­lich auf­grund von finan­zi­el­len Gesichts­punk­ten getrof­fen wer­den, son­dern ande­re Kri­te­ri­en wie Qua­li­tät, die Aus­wahl der Beschäf­tig­ten und die loka­le Bin­dung, soll­ten mit ein­be­zo­gen wer­den“, so Kunk­te. „Gera­de bei einem so schwie­ri­gen und teil­wei­se umstrit­te­nen Pro­jek­tes wie der Auf­nah­me- und Rück­füh­rungs­ein­rich­tung in Bam­berg wäre ein posi­ti­ver Effekt durch loka­le Arbeits­plät­ze wei­ter wün­schens­wert“, so Heinz Kunt­ke. „Wir wol­len auch sicher­stel­len, dass die nun neu­en Sicher­heits­kräf­te und das Küchen­per­so­nal sorg­fäl­tig aus­ge­wählt und ange­mes­sen ver­gü­tet wer­den“, betont auch Felix Hol­land, Stadt­rat und Kreis­vor­sit­zen­der der SPD. „Durch die Ver­ga­be an Unter­neh­men von außer­halb, die uns nicht bekannt sind, haben wir kei­ne Infor­ma­tio­nen über das ein­ge­setz­te Per­so­nal“, so Holland.

Die SPD-Frak­ti­on möch­te des­halb genaue­re Infor­ma­tio­nen über die Aus­wahl und Arbeits­be­din­gun­gen des ein­ge­setz­ten Per­so­nals. Da es nach Aus­sa­ge der Regie­rung von Ober­fran­ken kei­ne Bean­stan­dun­gen an der bis­he­ri­gen Arbeit gab, ver­wun­dert die Neu­ver­ga­be umso mehr. „Die bis­he­ri­gen Unter­neh­men haben gute Arbeit gelei­stet,“ so die stell­ver­tre­ten­de SPD Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Inge­borg Eich­horn. Die Unter­neh­men haben extra Mit­ar­bei­ter neu ein­ge­stellt und konn­ten auch die beson­de­ren Bedürf­nis­se der Bewoh­ner der ARE II wie kin­der­ge­rech­te Nah­rung und reli­giö­sen Vor­schrif­ten ent­spre­chen­de Mahl­zei­ten erfül­len. „Die bis­he­ri­ge Qua­li­tät der Mahl­zei­ten und des Wach­dien­stes müs­sen auch von den neu­en Unter­neh­men fort­ge­führt und dies regel­mä­ßig über­prüft wer­den.“, betont Inge­borg Eichhorn.

Im Zusam­men­hang mit der Ver­ga­be der Dienst­lei­stun­gen bit­tet die SPD Stadt­rats­frak­ti­on um die Beant­wor­tung der nach­fol­gen­den Fragen:

  • Hat das aus­ge­wähl­te Sicher­heits­un­ter­neh­men die Zer­ti­fi­zie­rung nach DIN 77200 Stu­fe 2?
  • Stimmt es, dass das aus­ge­wähl­te Sicher­heits­un­ter­neh­men erst weni­ge Tage vor dem Abga­be­ter­min am 27.5.2016 ein Gewer­be in Land­kreis Schwein­furt ange­mel­det hat, um damit die Vor­ga­be der 100 km Gren­ze einzuhalten?
  • Stimmt es, dass das aus­ge­wähl­te Sicher­heits­un­ter­neh­men mit Sub­un­ter­neh­mern arbei­tet? Im Lei­stungs­ver­zeich­nis steht wört­lich: die Über­tra­gung von Bewa­chungs­auf­ga­ben an Sub­un­ter­neh­mer ist grund­sätz­lich unter­sagt. Soll­te sich im Ein­zel­fall eine Über­tra­gung als unum­gäng­lich not­wen­dig erwei­sen, ist vor­her die schrift­li­che Erlaub­nis des Auf­trag­ge­bers ein­zu­ho­len. Für den Sub­un­ter­neh­mer gel­ten die glei­chen Bedin­gen wie für den Auf­trag­neh­mer. Dies gilt insb. auch hin­sicht­lich der recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen. Der Sub­un­ter­neh­mer gilt als Erfül­lungs­ge­hil­fe im Sin­ne des § 278 BGB.
  • Ist sicher­ge­stellt, dass alle Mit­ar­bei­ter des aus­ge­wähl­ten Sicher­heits­un­ter­neh­mens die Sach­kun­de­prü­fung nach § 34 a GewO nach­wei­sen kön­nen und der deut­schen Spra­che in Wort und Schrift mäch­tig sind?
  • Hat die Regie­rung von Ober­fran­ken über­prüft, ob das beauf­trag­te Sicher­heits­un­ter­neh­men aus­rei­chend Per­so­nal beschäf­tigt, um den Auf­trag auch bei der Ziel­grö­ße von 1500 Flücht­lin­gen aus­füh­ren zu können?
  • Ist sicher­ge­stellt, dass die Ver­sor­gung der Bewoh­ner in der ARE II mit täg­li­cher kin­der­ge­rech­ter Nah­rung ange­bo­ten wird und die reli­giö­sen Vor­schrif­ten bei ent­spre­chen­den Mahl­zei­ten erfül­len werden?
  • Ist sicher­ge­stellt, dass die Qua­li­tät der ange­bo­te­nen Lebens­mit­tel sowohl auf­grund ihrer Inhalts­stof­fe, Her­kunfts­ge­bie­te und ihrer Viel­falt den bis­he­ri­gen Ange­bo­ten entspricht?