MdB Anet­te Kram­me: „Wei­ter­hin Vor­rang­prü­fung in Oberfranken“

Das Bun­des­ar­beits­mi­ni­ste­ri­um hat eine Ver­ord­nung erlas­sen, mit der der Arbeits­markt­zu­gang für Flücht­lin­ge erleich­tert wer­den soll. In 133 von bun­des­weit ins­ge­samt 156 Agen­tur­be­zir­ken der Bun­des­agen­tur für Arbeit wird die Vor­rang­prü­fung bei der Beschäf­ti­gung von Asyl­be­wer­bern und Gedul­de­ten für die Dau­er von drei Jah­ren aus­ge­setzt. Wie Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin Anet­te Kram­me infor­miert, ändert sich für Ober­fran­ken jedoch vor­erst nichts. „Durch die Betei­li­gung der Län­der soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die regio­na­le Arbeits­markt­la­ge ange­mes­sen Berück­sich­ti­gung fin­det“, infor­miert Kramme.

Die ver­blei­ben­den 23 Agen­tur­be­zir­ke, in denen wei­ter­hin inner­halb der ersten fünf­zehn Mona­te des Auf­ent­halts eine Vor­rang­prü­fung bei Asyl­be­wer­bern und Gedul­de­ten durch­ge­führt wird, befin­den sich in Bay­ern (Aschaf­fen­burg, Bay­reuth-Hof, Bam­berg-Coburg, Fürth, Nürn­berg, Schwein­furt, Wei­den, Augs­burg, Mün­chen, Pas­sau, Traun­stein), in Nord­rhein-West­fa­len (Bochum, Dort­mund, Duis­burg, Essen, Gel­sen­kir­chen, Ober­hau­sen, Reck­ling­hau­sen) sowie in Meck­len­burg-Vor­pom­mern, das voll­stän­dig aus­ge­nom­men wurde.

Flücht­lin­ge, über deren Antrag auf huma­ni­tä­ren Schutz noch nicht ent­schie­den wur­de, haben nach drei Mona­ten Auf­ent­halt grund­sätz­lich Zugang zum Arbeits­markt. Die Erlaub­nis zur Aus­übung einer Beschäf­ti­gung setzt bis­lang regel­mä­ßig vor­aus, dass die Bun­des­agen­tur für Arbeit prüft, ob bevor­rech­tig­te inlän­di­sche Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer für die Beschäf­ti­gung zur Ver­fü­gung ste­hen (Vor­rang­prü­fung) und die Flücht­lin­ge nicht zu ungün­sti­ge­ren Bedin­gun­gen als ver­gleich­ba­re deut­sche Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer beschäf­tigt wer­den (Prü­fung der Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen). Die tat­säch­li­che Auf­nah­me der Beschäf­ti­gung ist in der Ver­gan­gen­heit oft­mals an der Vor­rang­prü­fung geschei­tert. „Eine erfolg­rei­che Inte­gra­ti­on der Men­schen, die zu uns kom­men, kann nur gelin­gen, wenn wir sie auch in den Arbeits­markt inte­grie­ren. Daher ist die Aus­set­zung der Vor­rang­prü­fung ein wich­ti­ger Schritt. Ange­spann­te Arbeits­märk­te dür­fen jedoch nicht zusätz­lich bela­stet wer­den. Die Betei­li­gung der Län­der soll das sicher­stel­len“, so Anet­te Kramme.