Ver­kehrs­re­ge­lun­gen zum Som­mer­nachts­fest in Bayreuth

Hin­wei­se des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes – Auto­fah­rern wird emp­foh­len, den kosten­lo­sen Park & Ride-Ser­vice zu nutzen

Zum Som­mer­nachts­fest am Sams­tag, 30. Juli, gilt im Umfeld der Ere­mi­ta­ge wie­der eine geson­der­te Ver­kehrs­re­ge­lung. Sie soll gewähr­lei­sten, dass die Ret­tungs­we­ge frei blei­ben und der zu erwar­ten­de star­ke Besu­cher­ver­kehr rei­bungs­los abge­wickelt wer­den kann.

In der Ere­mi­ta­ge­stra­ße, Ere­mi­ten­hof­stra­ße, Wunau- und Steinach­stra­ße darf beid­sei­tig nicht geparkt wer­den. Die Wunau‑, die Stein­ach- und die Sonn­tag­stra­ße die­nen als Anfahrts­zo­nen für die Feu­er­wehr. In der Och­sen­hut und in der Königs­al­lee zwi­schen der Roll­wen­zelei und der Och­sen­hut besteht eben­falls ein beid­sei­ti­ges Haltverbot.

Die Königs­al­lee ab Och­sen­hut in Rich­tung Haupt­ein­gang der Ere­mi­ta­ge und die Ere­mi­ta­ge­stra­ße stadt­ein­wärts bis zur Sonn­tag­stra­ße wer­den wäh­rend der Ver­an­stal­tung zu Ein­bahn­stra­ßen erklärt.

Park & Ride-Ange­bot am Volksfestplatz

Nach­dem die Park­mög­lich­kei­ten im Umfeld der Ere­mi­ta­ge erfah­rungs­ge­mäß sehr schnell belegt sein wer­den, emp­fiehlt das Stra­ßen­ver­kehrs­amt, das kosten­los zur Ver­fü­gung ste­hen­de „Park & Ride-Ange­bot in Anspruch zu nehmen.

Am Volks­fest­platz ste­hen von 16 Uhr bis etwa 3 Uhr, neben einer gro­ßen Zahl von Park­plät­zen, wie­der aus­rei­chend Bus­se für einen stän­di­gen Pen­del­ver­kehr zur Ere­mi­ta­ge bereit. Sie fah­ren in die­sem Jahr aller­dings an der Fried­rich-Ebert-Stra­ße auf der Höhe des Volks­fest­plat­zes ab. Der Sei­ten­aus­gang ist in die­ser Zeit geöff­net. Die Bay­reuth Mar­ke­ting & Tou­ris­mus GmbH (BMTG) weist dar­auf hin, dass das Par­ken auf dem Volks­fest­platz mit einer gül­ti­gen Ein­tritts­kar­te bis Sonn­tag, 31. Juli, 8 Uhr, kosten­frei ist. Die Hal­te­stel­le für das Ver­an­stal­tungs­ge­län­de befin­det sich am Haupt­ein­gang zur Ere­mi­ta­ge. Zusätz­lich besteht die Mög­lich­keit mit den Lini­en­bus­sen der Ver­kehrs­be­trie­be eben­falls in Ver­bin­dung mit der Ein­tritts­kar­te ab 16 Uhr bis etwa 3 Uhr kosten­los zur Ere­mi­ta­ge und wie­der zurück zu fahren.

Für Schwer­be­hin­der­te, Rad­fah­rer und Motor­rä­der besteht eine Park­mög­lich­keit unmit­tel­bar auf dem Park­platz der Eremitage.

Ach­tung: Ver­stö­ße gegen die ange­ord­ne­ten Halt­ver­bo­te wer­den kon­se­quent geahn­det. Fahr­zeu­ge, die unbe­rech­tigt par­ken und dadurch Ret­tungs­we­ge sowie den Lini­en­ver­kehr behin­dern, wird die Poli­zei unver­züg­lich abschlep­pen lassen.