Sicher­heits- und Ver­kehrs­maß­nah­men wäh­rend der Richard-Wag­ner-Fest­spie­le 2016

Symbolbild Polizei

Stadt und Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken wei­sen gemein­sam auf Neu­re­ge­lun­gen hin

Die Stadt Bay­reuth und das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken wei­sen auf die wäh­rend der Fest­spiel­zeit gel­ten­den Ände­run­gen der Sicher­heits- und Ver­kehrs­re­ge­lun­gen hin. Fest­spiel­be­su­cher und Gäste soll­ten sich ins­be­son­de­re zur Pre­mie­ren­ver­an­stal­tung am 25. Juli auf Ver­zö­ge­run­gen ein­stel­len und wer­den gebe­ten, bereits bei der Anrei­se mehr Zeit ein­zu­pla­nen. Die ober­frän­ki­sche Poli­zei wird den Schutz der anwe­sen­den Gäste am Grü­nen Hügel trotz aller Sicher­heits­maß­nah­men wäh­rend der gesam­ten Fest­spiel­zeit unter Berück­sich­ti­gung des Aspek­tes einer größt­mög­li­chen Nor­ma­li­tät gewährleisten.

Mit den Sicher­heits­maß­nah­men wird auf die der­zeit abstrak­te Gefähr­dungs­la­ge in Deutsch­land reagiert, die nach Ein­schät­zung von Exper­ten bun­des­wei­ter Sicher­heits­be­hör­den eine Fol­ge der momen­ta­nen welt­po­li­ti­schen Lage ist. Für Ober­fran­ken bestehen der­zeit kei­ner­lei Anhalts­punk­te für eine kon­kre­te Gefährdungssituation.

Kon­trol­len der Poli­zei im Umfeld des Festspielhauses

Neben Zutritts­kon­trol­len zum Fest­spiel­haus, für die von den Ver­ant­wort­li­chen der Bay­reu­ther Fest­spie­le eigens ein Sicher­heits­dienst beauf­tragt wur­de, müs­sen Gäste, die sich rund um das Fest­spiel­haus ein­fin­den, mit poli­zei­li­chen Per­so­nen­kon­trol­len rech­nen. Die­se Maß­nah­men betref­fen ins­be­son­de­re Zuschau­er, die sich am Pre­mie­ren­tag zur Auf­fahrt der Ehren­gä­ste und wäh­rend der Auf­füh­rung im wei­te­ren Umfeld des „Königs­por­tals“ (Roter Tep­pich) auf­hal­ten. Um die­se Kon­trol­len zu ver­ein­fa­chen und ohne grö­ße­re Ver­zö­ge­run­gen durch­füh­ren zu kön­nen, emp­fiehlt die ober­frän­ki­sche Poli­zei ein amt­li­ches Iden­ti­täts­pa­pier mit­zu­füh­ren. Dar­über hin­aus soll­ten grö­ße­re Taschen oder Ruck­säcke zu Hau­se gelas­sen wer­den, die nicht zwin­gend am Ver­an­stal­tungs­ort benö­tigt wer­den. Per­so­nen, die gefähr­li­che Gegen­stän­de mit­füh­ren, die als Waf­fe oder Wurf­ge­schoss ein­ge­setzt wer­den könn­ten, müs­sen damit rech­nen, dass ihnen der Zutritt zu die­sem Bereich von der Poli­zei ver­sagt wird.

Ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­men bereits ab Beginn der Generalproben

Besu­cher der Fest­spiel­auf­füh­run­gen wer­den dar­auf hin­ge­wie­sen, dass für die Anfahrt zu den Park­plät­zen des Fest­spiel­hau­ses wäh­rend der gesam­ten Fest­spiel­zeit eine geän­der­te Ver­kehrs­füh­rung gilt. Die Auf­fahrt zum Fest­spiel­haus vor den jewei­li­gen Ver­an­stal­tun­gen über die Sieg­fried-Wag­ner-Allee bleibt aus­schließ­lich akkre­di­tier­ten Per­so­nen vor­be­hal­ten. Der übri­ge Fahr­zeug­ver­kehr wird über die Tri­stan­stra­ße umge­lei­tet. Eine Zufahrt zu den Park­plät­zen ist aus­schließ­lich über die Tri­stan­stra­ße bezie­hungs­wei­se die Tann­häu­ser­stra­ße (von der Stra­ße „Grü­ner Baum“ kom­mend) und die Stra­ße „An der Bür­ger­reuth“ mög­lich. Die Park­ge­büh­ren in Höhe von fünf Euro für die Besu­cher­park­plät­ze B und E wer­den wei­ter­hin unmit­tel­bar an der Zufahrt zu den Park­plät­zen erhoben.

Besu­chern, die über die Auto­bahn A9 anrei­sen und an der Anschluss­stel­le Bay­reuth-Nord abfah­ren, wird emp­foh­len, bereits von der Rie­din­ger Stra­ße kom­mend an der Stra­ße „Grü­ner Baum“ abzu­fah­ren und der Weg­wei­sung zum Fest­spiel­haus zu fol­gen. An ein­zel­nen Kreu­zun­gen wird der Ver­kehr im Bedarfs­fall durch die Poli­zei geregelt.

Fest­spiel­gä­ste, die mit dem Taxi an- oder abrei­sen, müs­sen beach­ten, dass Taxi­stand­plät­ze am Fuße des Fest­spiel­hü­gels in der Gon­tard­stra­ße sowie im Fest­spiel­park an der Tri­stan­stra­ße ein­ge­rich­tet werden.

Für Schwer­be­hin­der­te ste­hen geson­dert aus­ge­wie­se­ne und kosten­freie Behin­der­ten­park­plät­ze am Park­platz B zur Ver­fü­gung. Per­so­nen, die in ihrer Mobi­li­tät ein­ge­schränkt sind, soll­ten berück­sich­ti­gen, dass ein Aus- und Ein­stei­gen aus Fahr­zeu­gen im unmit­tel­ba­ren Bereich zum Ein­gang des Fest­spiel­hau­ses nicht mög­lich ist.

Halt­ver­bo­te gel­ten zum Teil bereits ab 16. Juli

Ins­be­son­de­re am Pre­mie­ren­tag, 25. Juli, sowie im Bedarfs­fall an ein­zel­nen wei­te­ren Tagen gel­ten in der Gra­ven­reu­ther­stra­ße, Tri­stan­stra­ße, Tann­häu­ser­stra­ße und in der Stra­ße „An der Bür­ger­reuth“ umfang­rei­che Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen. Teil­wei­se bestehen die­se Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen bereits ab dem 16. Juli für die gesam­te Fest­spiel­zeit. Die­se Rege­lun­gen sind zwin­gend zu beach­ten, unbe­rech­tigt par­ken­de Fahr­zeu­ge wer­den durch die Poli­zei abgeschleppt.

Dar­über hin­aus soll­ten alle Besu­cher bei ihrem Weg zur Auf­füh­rung berück­sich­ti­gen, dass der über­dach­te Durch­gang zwi­schen der nörd­li­chen Gebäu­de­sei­te des Fest­spiel­hau­ses und den anschlie­ßen­den Pro­be­büh­nen auf­grund bau­li­cher Ver­än­de­run­gen nicht mehr mög­lich ist.

Sicher­heits­maß­nah­men wäh­rend der gesam­ten Festspielzeit

Die geän­der­te Ver­kehrs­füh­rung und die Maß­nah­men des abge­stuf­ten Sicher­heits­kon­zep­tes wer­den sowohl im Inne­ren als auch im Umfeld des Fest­spiel­hau­ses bis zum Ende der dies­jäh­ri­gen Spiel­zeit auf­recht­erhal­ten bleiben.

Das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken und die Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt, als ein­satz­füh­ren­de Dienst­stel­len, wer­den auch in die­sem Jahr für die poli­zei­li­chen Maß­nah­men Unter­stüt­zung von ver­schie­de­nen ober­frän­ki­schen Poli­zei­dienst­stel­len, der Baye­ri­schen Bereit­schafts­po­li­zei und von Beam­ten des Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­am­tes sowie des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes erhalten.