Innungs-Ober­mei­ster: „Kei­ne neue Büro­kra­tie beim Trans­port von Lackresten!“

Die von der EU-Kom­mis­si­on geplan­te Ände­rung der Abfall­rah­men­richt­li­nie darf nicht zu einer neu­en, unnö­ti­gen Regi­ster­pflicht für Maler- und Lackie­rer­be­trie­be füh­ren, for­dert der Bezirks­in­nungs­mei­ster für Ober­fran­ken und Ober­mei­ster der Innung Forch­heim, Erwin Held.

„Die der­zeit in Deutsch­land gül­ti­ge Frei­gren­ze von zwei Ton­nen für den Trans­port gefähr­li­cher Abfäl­le muss unbe­dingt auf­recht­erhal­ten blei­ben“, erklärt Ober­mei­ster Erwin Held. „Die EU ist wie­der ein­mal dabei, ohne den nöti­gen Blick auf die Pra­xis bei ihrer Regu­lie­rungs­wut deut­lich über das Ziel hin­aus zu schie­ßen. Hier­für fehlt mir jeg­li­ches Verständis.“

Maler und Lackier­be­trie­be bie­ten ihren Kun­den i. d. R. einen Kom­plett­ser­vice an, wel­cher auch die Ent­sor­gung von Abfäl­len umfasst. Oft­mals sind nach erle­dig­ter Arbeit Reste lösungs­mit­tel­hal­ti­ger Lacke und Far­ben dabei. Wäh­rend der Trans­port zur Bau­stel­le unpro­ble­ma­tisch ist, dro­hen auf dem Rück­weg nun neue büro­kra­ti­sche Lasten, da die­se Reste per Defi­ni­ti­on als gefähr­li­cher Abfall gelten.

„Zwar ist zu begrü­ßen, dass die Anzei­ge­pflicht bei unge­fähr­li­chen Abfäl­len bis zu 20 Ton­nen im Jahr ent­fällt. Der Trans­port löse­mit­tel­hal­ti­ger Far­ben- und Lack­re­ste wäre aber in Zukunft nach euro­päi­schem Recht ab dem ersten Gramm anzei­ge­pflich­tig. Für eine sol­che Ver­schär­fung gibt es kei­nen Grund. Wir for­dern, Hand­werks­be­trie­ben wie bis­her den Trans­port gerin­ger Men­ge gefähr­li­cher Abfäl­le anzei­ge­frei zu gestat­ten. Die­se pra­xis­ge­rech­te Rege­lung hat sich in Deutsch­land bewährt und ist unbe­dingt bei­zu­be­hal­ten, zumal wir in uns Deutsch­land wie­der an sol­chen über­zo­ge­nen Rege­lun­gen hal­ten und die rest­li­chen, gera­de süd­eu­ro­päi­schen Län­der, die Vor­schrif­ten kom­plett igno­rie­ren und kaum auch kaum Kon­trol­len zu befürch­ten haben“, so Erwin Held

Nach EU-Plä­nen sol­len Unter­neh­mer gefähr­li­che Abfäl­le künf­tig nur noch dann trans­por­tie­ren dür­fen, wenn sie dies gegen­über der Behör­de zuvor ange­zeigt haben. Bis­lang gilt in Deutsch­land eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung. Hand­wer­ker dür­fen im Jahr bis zu 2000 Kilo gefähr­li­cher Abfäl­le in fir­men­ei­ge­nen Fahr­zeu­gen von der Bau­stel­le abtrans­por­tie­ren, ohne dass sie dies gegen­über den Behör­den anzei­gen müssen.