Rascher Fahn­dungs­er­folg nach Raub auf Tank­stel­le – Tat­ver­däch­ti­ge in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des PP Unter­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Aschaf­fen­burg vom 12.07.2016 mit Bezug nach Bayreuth

GOLD­BACH, LKR. ASCHAF­FEN­BURG, BAY­REUTH UND CHEM­NITZ. Einen raschen Fahn­dungs­er­folg kann die Poli­zei nach dem Raub­über­fall auf eine Tank­stel­le am ver­gan­ge­nen Frei­tag ver­mel­den. Seit Mon­tag sit­zen auf Antrag der Aschaf­fen­bur­ger Staats­an­walt­schaft zwei drin­gend Tat­ver­däch­ti­ge in Untersuchungshaft.

Wie bereits berich­tet, hat­te ein zunächst Unbe­kann­ter die Tank­stel­le in der Aschaf­fen­bur­ger Stra­ße kurz nach 19.00 Uhr betre­ten und in der Fol­ge der Ange­stell­ten Reiz­gas ins Gesicht gesprüht. Nach­dem er die Kas­sen­schub­la­de aus der Ver­an­ke­rung geris­sen hat­te, war der Täter letzt­lich jedoch ohne Beu­te getürmt. Die Frau hat­te eine Augen­rei­zung erlit­ten und muss­te in einem Kran­ken­haus behan­delt werden.

Die Aschaf­fen­bur­ger Poli­zei lei­te­te unver­züg­lich eine Groß­fahn­dung nach dem zu Fuß getürm­ten Mann ein. Im Zuge des­sen erga­ben sich – Dank auf­merk­sa­mer Zeu­gen – rasch Hin­wei­se dar­auf, dass er in einen rechts­ge­lenk­ten Ford mit bri­ti­scher Zulas­sung ein­ge­stie­gen und schließ­lich mit einem mut­maß­li­chen Kom­pli­zen davon gefah­ren war.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen in dem Fall hat­te noch am Abend die Kri­mi­nal­po­li­zei Aschaf­fen­burg in enger Abstim­mung mit der Aschaf­fen­bur­ger Staats­an­walt­schaft über­nom­men. Zum raschen Ergrei­fen zwei­er Tat­ver­däch­ti­ger führ­te letzt­lich die Auf­merk­sam­keit der Zeu­gen, mit deren Hin­weis das Kenn­zei­chen des Wagens auch über­re­gio­nal zur Fahn­dung aus­ge­schrie­ben wer­den konn­te. In den frü­hen Sonn­tag­mor­gen­stun­den, gegen 05.00 Uhr, war einer Poli­zei­strei­fe im Raum Bay­reuth der gesuch­te Ford auf­ge­fal­len und konn­te gestoppt wor­den. Die bei­den Insas­sen wur­den auf­grund des vor­lie­gen­den Tat­ver­dachts vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Wäh­rend gegen einen der bei­den, einen 28-Jäh­ri­gen ohne festen Wohn­sitz in Deutsch­land, auf Antrag der Aschaf­fen­bur­ger Staats­an­walt­schaft bereits am Mon­tag die Unter­su­chungs­haft ange­ord­net wor­den war, muss­te sein Mit­fah­rer wie­der auf frei­en Fuß gesetzt werden.

Die sich anschlie­ßen­den Ermitt­lun­gen brach­ten die Beam­ten dann jedoch auf die Spur eines 18-Jäh­ri­gen, der aus dem Raum Chem­nitz stammt. Er steht im Ver­dacht, neben dem 28-Jäh­ri­gen an dem Raub­über­fall betei­ligt gewe­sen zu sein und konn­te am Mon­tag von der Chem­nit­zer Poli­zei fest­ge­nom­men wer­den. In sei­ner poli­zei­li­chen Ver­neh­mung leg­te er ein Geständ­nis ab und räum­te außer­dem noch ein, vor dem Raub­über­fall einen Laden­dieb­stahl in Lauf­ach began­gen zu haben. Nach­dem ihm die Beam­ten im Anschluss dar­an den gegen ihn eben­falls bereits am Mon­tag vom Amts­ge­richt Aschaf­fen­burg erlas­se­nen Haft­be­fehl eröff­net hat­ten, wur­de auch er in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.