MdB Andre­as Schwarz: „Unkon­ven­tio­nel­les Frack­ing wird verboten“

„Erd­gas­för­de­rung nur mit hohen Umweltstandards“

Unkon­ven­tio­nel­les Frack­ing wird ver­bo­ten. Frack­ing zu For­schungs­zwecken ist nur nach Zustim­mung der Län­der mög­lich. Die Erd­gas­för­de­rung in Deutsch­land wird sau­be­rer. Das sind die wesent­li­chen Punk­te, die jetzt von den Koali­ti­ons­frak­tio­nen beschlos­sen wur­den. Am Frei­tag kann das Gesetz zur Regu­lie­rung von Frack­ing im Deut­schen Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den. „Das ist ein gro­ßer Erfolg. Die Gesund­heit des Men­schen und der Schutz des Trink­was­sers müs­sen abso­lu­te Prio­ri­tät vor wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen haben. Die­se Prä­mis­se wer­den wir jetzt umset­zen“, erklär­te der Bam­ber­ger Forch­hei­mer Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz (SPD).

Der öffent­li­chen Was­ser­ver­sor­gung habe man daher beson­ders hohen Stel­len­wert bei­gemes­sen: In allen Ein­zugs­ge­bie­ten von Was­ser­ent­nah­me­stel­len sowie in Tal­sper­ren und natür­li­chen Seen, die zur öffent­li­chen Was­ser­ver­sor­gung die­nen, in Was­ser­schutz- und Heil­quel­len­schutz­ge­bie­ten soll Frack­ing jeg­li­cher Art ver­bo­ten werden.

„Das ein­ge­brach­te Gesetz schafft Rechts­si­cher­heit sowohl für die Unter­neh­men als auch die betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor Ort“, stell­te Schwarz klar. Bereits seit den sech­zi­ger Jah­ren wür­de kon­ven­tio­nel­les Frack­ing etwa zur Was­ser­ge­win­nung betrie­ben, aller­dings mit erheb­li­chen Rege­lungs­lücken. Nun sei­en sämt­li­che Umwelt­stan­dards erheb­lich ver­bes­sert worden.

Unkon­ven­tio­nel­les Frack­ing wird ledig­lich an maxi­mal vier Stel­len und aus­schließ­lich zu wis­sen­schaft­li­chen Zwecken zuge­las­sen, und das nur, wenn das betrof­fe­ne Bun­des­land zuvor zuge­stimmt hat. Am Ende einer erfolg­rei­chen wis­sen­schaft­li­chen Erfor­schung hat nun der Deut­sche Bun­des­tag das letz­te Wort. Die auto­ma­ti­sche kom­mer­zi­el­le Aus­beu­tung nach erfolg­rei­cher wis­sen­schaft­li­cher Boh­rung, wie sie bis­her mög­lich war, ist mit dem neu­en Gesetz vom Tisch. Somit wird es das unkon­ven­tio­nel­le Frack­ing, bei dem Erd­gas durch den Ein­satz von Che­mi­ka­li­en aus Schie­fer­ge­stein gelöst wird, in Deutsch­land prak­tisch nicht geben.

„Die Mit­wir­kung des Par­la­ments als demo­kra­tisch legi­ti­mier­tes Organ war unse­rer Frak­ti­on wich­tig, Exper­ten­kom­mis­sio­nen ste­hen dem Par­la­ment ledig­lich bera­tend zur Sei­te, die Ent­schei­dung über unkon­ven­tio­nel­les Frack­ing zu wis­sen­schaft­li­chen Zwecken fällt aber der Bun­des­tag. Ich bin froh, dass wir hier das letz­te Wort haben“, so Schwarz. „Der schäd­li­chen Form des Frackings ist ein Rie­gel vor­ge­scho­ben, die weni­ger schäd­li­che, bereits seit Jah­ren prak­ti­zier­te Form, wird stren­ger gere­gelt“, resü­miert Schwarz.